Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

TOP 5b neu (TOP 32 alt)
Ein Konjunktur- & Hilfspaket für Offenbach

 

Antrag SPD vom 27.08.2020, 2016-21/DS-I(A)0830

Änderungsantrag SPD, CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 09.09.2020,

2016-21/DS-I(A)0830/1

 

 

Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0830/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Offenbachs Einzelhandel und Gastronomie gemeinsam unterstützen

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, umgehend eine Task Force zur Unterstützung des Offenbacher Einzelhandels und der Gastronomie einzusetzen. Diese soll aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und des Stadtkonzernes, Vertretern von OF Offensiv und IHK sowie Treffpunkt Offenbach bestehen.

 

2.    Diese Task-Force soll unter der Leitung des Oberbürgermeisters ein Sofortkonzept und eine Marketingkampagne erarbeiten und umsetzen. Ziel ist es, Kunden zurück zu gewinnen, die in der Pandemiesituation ausgeblieben sind, um Handel und Gastronomie in Offenbach zu stärken.

 

3.    Die Marketingkampagne soll kurzfristig starten und auf allen schnell bespielbaren Kanälen (Social Media, klassisch (Zeitung, Radio etc)., Plakate, Flugblätter etc.) umgesetzt werden.

 

4.    Die Task-Force soll auch kurzfristig wirksame Aktionen zur Belebung von Einzelhandel und Gastronomie zentral koordinieren. Dies können Gutscheine, Busgutscheine, Gewinnspiele, Geschenkaktionen oder eine City Arena, um Corona-konforme Events in der City zu veranstalten, sein. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass auch einkommensschwache Haushalte von Rabattaktionen, Gutscheinen und ähnlichen Maßnahmen profitieren. Ebenso sollen möglichst viele Offenbacher Gewerbetreibende von dem Konzept profitieren können.

 

5.    Für die Punkte 3 und 4 werden kurzfristig 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

6.    Die Task Force soll zusammen mit dem Kämmerer den weiteren Finanzbedarf für die Marketingkampagne und verbundene Aktionen abstimmen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

 

7.    Weitere Maßnahmen des Magistrats sollen auch in den von Corona besonders betroffenen Bereichen der Kultur- und Veranstaltungsszene sowie für Vereine und Beratungsstellen und die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen Hilfen bereitstellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-2021/DS-I(A)0830/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Offenbachs Einzelhandel und Gastronomie gemeinsam unterstützen

 

1.     Der Magistrat wird beauftragt, umgehend eine Task Force zur Unterstützung des Offenbacher Einzelhandels und der Gastronomie einzusetzen. Diese soll aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und des Stadtkonzernes, Vertretern von OF Offensiv und IHK sowie Treffpunkt Offenbach bestehen.

 

2.     Diese Task-Force soll unter der Leitung des Oberbürgermeisters ein Sofortkonzept und eine Marketingkampagne erarbeiten und umsetzen. Ziel ist es, Kunden zurück zu gewinnen, die in der Pandemiesituation ausgeblieben sind, um Handel und Gastronomie in Offenbach zu stärken.

 

3.     Die Marketingkampagne soll kurzfristig starten und auf allen schnell bespielbaren Kanälen (Social Media, klassisch (Zeitung, Radio etc)., Plakate, Flugblätter etc.) umgesetzt werden.

 

4.     Die Task-Force soll auch kurzfristig wirksame Aktionen zur Belebung von Einzelhandel und Gastronomie zentral koordinieren. Dies können Gutscheine, Busgutscheine, Gewinnspiele, Geschenkaktionen oder eine City Arena, um Corona-konforme Events in der City zu veranstalten, sein. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass auch einkommensschwache Haushalte von Rabattaktionen, Gutscheinen und ähnlichen Maßnahmen profitieren. Ebenso sollen möglichst viele Offenbacher Gewerbetreibende von dem Konzept profitieren können.

 

5.     Für die Punkte 3 und 4 werden kurzfristig 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

6.     Die Task Force soll zusammen mit dem Kämmerer den weiteren Finanzbedarf für die Marketingkampagne und verbundene Aktionen abstimmen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.

 

7.     Weitere Maßnahmen des Magistrats sollen auch in den von Corona besonders betroffenen Bereichen der Kultur- und Veranstaltungsszene sowie für Vereine und Beratungsstellen und die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen Hilfen bereitstellen.

 

 

 

2016-2021/DS-I(A)0830

 

Durch die Annahme der 2016-2021/DS-I(A)0830/1 entfällt die Abstimmung über die 2016-2021/DS-I(A)0830.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich ein Maßnahmenpaket zur Minderung der absehbaren Auswirkungen der Corona-Krise in Offenbach zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2. Bei der Konzepterstellung ist insbesondere zu prüfen, wie der Offenbacher Einzelhandel, der Wochenmarkt und die Gastronomie bspw. durch die Nutzung eines branchenübergreifenden Geschenkgutscheins unterstützt werden können. Beispielgebend kann dabei die Stadt Hanau sein, in der der Einkauf in bestimmten Geschäften mit einem Gutschein belohnt wird, der dann weitere Umsätze in der Stadt zur Folge hat. Überdies sind neben den monetären Konzepten auch weitere Erleichterungen durch Dienst- und Hilfeleistungen, wie Beratungen zum Online-Angebote des Handels und der Gastronomie sowie fortgeführte Gebührenbefreiungen für die Nutzung des öffentlichen Raums, seitens der Stadt in Erwägung zu ziehen. Es ist sicherzustellen, dass auch einkommensschwache Haushalte vom Hilfs-paket profitieren können.

 

3. In dem „Offenbacher Hilfspaket“ sollen auch Maßnahmen für den Bereich Familien/Kinder und Bildung enthalten sein. Vereine und Beratungsstellen, Kultur- und Veranstaltungsszene sollen ebenfalls, entweder direkt oder mittelbar gefördert werden.

 

4. Das „Offenbacher Hilfspaket“ sollte einen Beitrag leisten, um die digitale Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Maßnahmen könnten sein, in Stadtteileinrichtungen und Quartiersbüros kostenlosen Internet-Zugang (Wlan) zu installieren und die pädagogische Familien- und Jugendarbeit technisch so auszustatten, dass Medienarbeit und Hausaufgabenhilfen mit der Digitalisierung schritthalten. Auch in der Stadtbibliothek und der VHS könnten hierbei zusätzliche Angebote eingerichtet werden. Zudem sind auch Bildungsgutscheine und Nachhilfegut-scheine als Mittel zur Förderung denkbar.

 

5. Das Gesamtvolumen des “Offenbacher Hilfspakets“ sollte mind. 3.500.000 Euro umfassen, was ca.25 Euro je Einwohner*in entspricht.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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