Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020

 

 

 

 

 

TOP 33
Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.08.2020, 2016-21/DS-I(A)0831

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“, beschlossen am 10.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0857), wird wie folgt geändert:

 

§ 3 lautet:

 

§ 3 Ausnahmen

Von der Entrichtung von Parkgebühren bis zur Höchstparkzeit sind Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb befreit, wenn das Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge versehen ist (Kennbuchstabe „E“) und eine

Parkscheibe ausgelegt wird, die auf den Beginn der Parkzeit verweist.

Diese Ausnahme ist bis zum 31.12.2025 befristet.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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