Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2020

 

 

 

TOP 9

Mehrgenerationenhaus KJK Sandgasse: Neubewerbung für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander-Füreinander“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-381 (Dez. III, Amt 51) vom 09.09.2020,

2016-21/DS-I(A)0835

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Das Jugendamt wird beauftragt, einen Antrag zur Förderung aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander-Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der Programmlaufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2028 zu stellen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, das Mehrgenerationenhaus zukünftig - in jedem Fall für die Programmlaufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 - als festen Bestandteil der kommunalen Sozialplanung wie der Jugendhilfeplanung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung vorzusehen. Es ist Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger.

 

3.    Die Bundeszuwendung in Höhe von jährlich 40.000,- € wird auf dem Produktkonto 06020100.5420000051 „Zuweisung des Bundes Mehrgenerationenhaus“ vereinnahmt.

 

4.    Für die Dauer der Programmlaufzeit erfolgt die Mittelbereitstellung in Höhe von jährlich 50.000,- € auf dem Produktkonto 06020100.7128000551 „Zuschüsse Mehrgenerationenhaus“. Hierbei sind von der Stadt Offenbach am Main Eigenmittel in Höhe von jährlich 10.000,- € für das Mehrgenerationenhaus bereitzustellen.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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