Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. Oktober 2020

 

 

TOP 13

Neubau Fröbelschule

hier: Zustimmung Projektvertrag und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-392 (Dez. II, Amt 20) vom 16.09.2020, 2016-21/DS-I(A)0839

 

 

Beschlusslage:

 

Herr Stv. Rupp (FW) verlässt bei Aufruf des TOP den Sitzungssaal.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Fröbelschule im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen Zusammenarbeit (ÖÖZ) an die GBO zu.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem zwischen der Stadt Offenbach und der GBO abzuschließenden Projektvertrag grundsätzlich zu. Noch ausstehende Detaillierungen (Miethöhe, Anlagen u.a.) werden nach Abschluss der Ausschreibung hinsichtlich des Generalunternehmers der GBO und noch vor Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung eingefügt. Da es auch nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in geringem Ausmaß notwendig werden kann, einzelne unwesentliche technische, wirtschaftliche oder redaktionelle Details des Projektvertrags zu ändern bzw. anzupassen, erklärt sich die Stadtverordnetenversammlung schon jetzt mit derartigen später vorzunehmenden unwesentlichen Änderungen des Projektvertrags für einverstanden.

 

3.    Die Freimachung und Entwicklung des Grundstücks Mühlheimer Str. 264-284 übernimmt die Stadt Offenbach. Entsprechende Mittel stehen auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer 0309010900601201 als Reste zur Verfügung.

 

4.    Die Außenanlagen werden durch den städtischen Haushalt finanziert. Die Mittel in Höhe von 3,0 Millionen Euro werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 für die Jahre 2021 (1.350.000 €) und 2022 (1.650.000 €) auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer 0309010900601201 eingeplant. Ebenfalls wird eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.650.000 € mit Fälligkeit in 2022 eingeplant. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

5.    Die Gebühren für eine Baugenehmigung in Höhe von 125.402,25 EUR werden der GBO erlassen.

 

 

Die Auslage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Im Rahmen ihres Redebeitrags gibt Frau Stv. Habermann (SPD) Folgendes zu Protokoll:

 

„…Wir können alle froh sein, wenn ein Umzug zum Schuljahresbeginn 2022/23 stattfinden kann. Ich bin heute noch nicht davon überzeugt….“

 

Frau Stv. Habermann (SPD) beantragt im Namen ihrer Fraktion getrennte Abstimmung des Punktes 2. und der Punkte 1 und 3 - 5.

 

 

2016-21/DS-I(A)0839 Punkt 2:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

2.     Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem zwischen der Stadt Offenbach und der GBO abzuschließenden Projektvertrag grundsätzlich zu. Noch ausstehende Detaillierungen (Miethöhe, Anlagen u.a.) werden nach Abschluss der Ausschreibung hinsichtlich des Generalunternehmers der GBO und noch vor Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung eingefügt. Da es auch nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in geringem Ausmaß notwendig werden kann, einzelne unwesentliche technische, wirtschaftliche oder redaktionelle Details des Projektvertrags zu ändern bzw. anzupassen, erklärt sich die Stadtverordnetenversammlung schon jetzt mit derartigen später vorzunehmenden unwesentlichen Änderungen des Projektvertrags für einverstanden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0839 Punkte 1 und 3 - 5:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

 

1.         Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Fröbelschule im Rahmen einer Öffentlich-Öffentlichen Zusammenarbeit (ÖÖZ) an die GBO zu.

 

3.         Die Freimachung und Entwicklung des Grundstücks Mühlheimer Str. 264-284 übernimmt die Stadt Offenbach. Entsprechende Mittel stehen auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer 0309010900601201 als Reste zur Verfügung.

 

4.         Die Außenanlagen werden durch den städtischen Haushalt finanziert. Die Mittel in Höhe von 3,0 Millionen Euro werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 für die Jahre 2021 (1.350.000 €) und 2022 (1.650.000 €) auf dem Produktkonto 03090100.0951001660, Investitionsnummer 0309010900601201 eingeplant. Ebenfalls wird eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.650.000 € mit Fälligkeit in 2022 eingeplant. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

 

5.         Die Gebühren für eine Baugenehmigung in Höhe von 125.402,25 EUR werden der GBO erlassen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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