Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0848Ausgegeben am 08.10.2020

Eing. Dat. 24.09.2020

 

 

 

Erschließung Bieber-Nord

hier: Erweiterter Projektbeschluss über die öffentlich-rechtliche Erschließung des Baugebiets Bieber-Nord (B-Plan 536 A)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-416 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.09.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015,
2016-21/DS-I(A)0694, Erschließung Bieber-Nord, wird wie folgt angepasst:

 

Der vom Ingenieurbüro Schüßler-Plan GmbH, Lindleystr. 11, 60314 Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung wird zugestimmt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 12.252.505,32 € auf 18.478.410,32 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden wie folgt bereitgestellt:

 

a.    Produktkonto 12010100.0500000260/12010100.0952009360, Investitionsnummer 1201010500601601 „Erschließung Bieber-Nord (12.01.01)“

 

Haushaltsmittel bis 2019:                                      8.822.500,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                            4.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                                          0,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                            2.725.905,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                            2.462.500,00 €

Gesamt:                                                                  18.010.905,00 €

 

b.    Verwahrgeldkonto 12010100.4860000260

            „Rückbau Straßenprovisorium Bieber-Nord“          65.000,00 €

 

c.    Im Rahmen der ursprünglichen vorgesehenen

       privatrechtlichen Erschließung sind bereits

            Kosten in Höhe von                                                   402.505,32 €

 

angefallen. Die Verrechnung erfolgte über das USK 63100.96120 / Produktkonto 12010100.0952008860 („Maßnahmenumsetzung Erschließung Bieber-Nord“)

 

 

 

Somit ergibt sich folgender Gesamtkostenaufwand:

 

a)                                                                                      18.010.905,00 €

b)                                                                                             65.000,00 €

c)                                                                                            402.505,32 €

                                                                                18.478.410,32 €

 

Die erforderliche Anpassung der VE 2021 von 0,00 € um 5.188.405,00 € auf 5.188.405,00 € und die Anpassung der Mittel 2022 von 1.500.000,00 € um 1.225.905,00 € auf 2.725.905,00 € und der Mittel 2023 von 1.462.500,00 € um 1.000.000,00 € auf 2.462.500,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Verwahrgeldkonto 09010600.4860000260:                     65.000,00 €

Erschließungsbeiträge:                                                13.676.466,80 €

Kreditmarktmittel Stadt:                                                  4.736.943,52 €

Gesamt:                                                                          18.478.410,32 €

 

Die erforderliche Anpassung der Erschließungsbeiträge erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt:

 

Produktkonto 12010100.3660002660 für 2025 von 8.446.000,00 € um 1.916.281,80 € auf 10.362.281,80 € und bei dem Produktkonto 12010100.3660003760 für 2022 von 0,00 € um 1.675.185,00 € auf 1.675.185,00 €.

 

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 578.199,31 € um 329.725,21 € auf insgesamt 907.924,52 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 305.924,86 € (Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgenkosten sind, bleiben unverändert.

 

 

Begründung:

 

Durch Projektbeschluss vom 07.05.2015, Nr. DS-I (A) 0694, hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Erschließung Bieber-Nord“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 12.252.505,32 € zugestimmt.

 

Die nun angemeldeten Mehrkosten von 6.225.905,00 € begründen sich vorrangig durch die derzeit sehr hohe Auslastung der Baufirmen und die gute Konjunkturlage. Der bisherige Projektbeschluss wurde 2015 aufgestellt. Auf der Grundlage des Anstiegs des Baupreisindexes, ermittelt vom Statistischen Bundesamt, sind die bei den Ausschreibungen unterschiedlichen Ausprägungen der Kostenerhöhung nachvollziehbar.

 

 

Der größte Anteil an der Erhöhung der Gesamtbaukosten betrifft den Ausbau der drei Lärmschutzwände. Die geplanten Baukosten hierfür waren 2015 mit 1.282.000,00 € angesetzt worden. Die Vergabe der Bauleistung erfolgte mit 3.708.185,00 €. Bei der Vergabe der Bauleistung für die Lärmschutzwände wurden nur zwei Angebote abgegeben. Die Anzahl der ausführenden Firmen für Lärmschutzwände ist begrenzt und die Auftragslage extrem gut, was mutmaßlich zu den hohen Angebotspreisen führte (siehe hierzu auch Beschluss Nr.2018-226 vom 27.06.2018). Die im Projektbeschluss genannten Baukosten wurden im Rahmen der privatrechtlichen Erschließung noch durch die EEG berechnet und schon 2015 in den Projektbeschluss „Erschließung Bieber-Nord“ übertragen.

 

Während des Baus der drei Lärmschutzwände wurden insgesamt 16 Nachträge gestellt, z. B. für Bodenverbesserung und Bodenaustausch, das Erstellen einer Schottertragschicht im Bereich der Ortbetonwand, eine zusätzliche Drainage, das Andecken der Böschung an der B 448 mit Oberboden, die Sicherung der während der Planung nicht bekannten Trinkwasserleitung an der Brücke „Mühlheimer Weg“, die Bepflanzung an der B 448 und die erforderliche bauliche Verlängerung der Lärmschutzwand an der B 448 in Richtung Brücke. Im Zuge der unvorhersehbar notwendig gewordenen Verlegung der Trinkwasserleitung wurde eine weitere alte Leitung gefunden, die ausgebaut und entsorgt werden musste. Dies zusätzlichen Maßnahmen haben eine Bauzeitverlängerung von rund einem Jahr verursacht. Dies hat weitere Kostenerhöhungen für die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung nach sich gezogen.

 

Von den insgesamt 16 Nachträgen sind bereits vier in Höhe von 138.738,41 €, inkl. Hauptauftrag vom 19.07.2018 in Höhe von 3.708.184,59 €, beauftragt. Die weiteren zwölf Nachträge belaufen sich insgesamt auf 738.000,00 €. Diese sind noch nicht abschließend geprüft und verhandelt. Zusammen mit den Kosten für die Umlegung der Trinkwasserleitung des Zweckverbands Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) in Höhe von rund 77.900,00 € steigen die Gesamtkosten für den Bau der Lärmschutzwände damit auf insgesamt 4.662.823,00 €. Die Umlegung der Trinkwasserleitung war erforderlich aufgrund der geforderten Mindestabstände zwischen der Lärmschutzwand und der Trinkwasserleitung (siehe hierzu auch Beschluss Nr. 2019-104 vom 27.03.2019).

 

Für die noch ausstehenden Bauleistungen für die „Freianlagen öffentlicher Raum“ (dies beinhaltet im Wesentlichen den Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle, die Straßenbäume sowie die Grünflächen entlang der Lärmschutzwände) und für die „Freianlagen Linearer Park-Grünzug“ sind aufgrund der aktuellen Kostenberechnung Kosten in Höhe von 3.971.215,00 € zu erwarten. Die ursprünglichen Kosten für beide Bereiche waren im Projektbeschluss mit 3.339.000,00 € vorgesehen, dies noch inkl. 585.000,00 € für Straßenbäume, die nun jedoch dem Endausbau der Straße zugeordnet wurden. Damit haben sich die Kosten für Freianlagen um 1.217.215,00 € Euro erhöht.

 

Die Kostensteigerung begründet sich auch in dem Bereich der Freianlagen vorrangig mit den allgemeinen Preissteigerungen.

 

Im Zuge der Ausführungsplanung wurde die Entwurfsplanung, die ihren Anfang bereits 2006 hatte, nochmals kritisch betrachtet. Im Hinblick auf den geplanten Vorplatz an der S-Bahn-Haltestelle hatten sich zwischenzeitlich wichtige Rahmenbedingungen geändert. Entsprechend dem Nahverkehrsplan ist von dieser Seite keine Busandienung vorgesehen. Dementsprechend konnte die Funktion des Platzes für Rad- und Fußverkehr gestärkt werden. Der Kostenanstieg ergibt sich aus der größeren Fläche des Platzes (wobei dieser Flächenanteil im Kostenpaket „Endausbau Straßen“ entfällt) sowie der allgemeinen Baupreisentwicklung.

 

Für den Endausbau der Verkehrsanlagen inkl. der Straßenbäume sind nach Vertiefung der Planung Kosten in Höhe von 2.915.034,00 € berechnet, wobei eine weitere Baupreissteigerung bis zum geplanten Ausbau in den Jahren 2022 / 2023 berücksichtigt ist. Der Projektbeschluss sah hierzu Kosten von 1.230.000,00 € vor. Die Kostensteigerung erklärt sich neben der allgemeinen Baupreissteigerung damit, dass hier die Straßenbäume mit Kosten in Höhe von 585.000,00 € zu den Kosten hinzugenommen wurden. Diese Zuordnung entspricht der Zusammenfassung von Maßnahmen im Hinblick auf die Umsetzung.

 

Die aktualisierten Baukosten der o. g. Bauleistungen in Höhe von 6.225.905,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die bereits o. g. beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 12.252.505,32 € erhöhen sich somit auf nunmehr 18.478.410,00 € (siehe Anlage). Die Anliegerbeiträge erhöhen sich von 10.085.000,00 € um 3.591.466,80 € auf 13.676.466,80 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Kostenzusammenstellung

 

Hinweis: Die Auslage wird den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.

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