Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0852Ausgegeben am 20.10.2020

Eing. Dat. 08.10.2020

 

 

 

 

 

Anmietung von Gewerbeflächen zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung gemäß Liegenschaftskarte auf dem Grundstück Flur 6, Flurstück 122/11 Berliner Straße / Goethering/ Bernhardstraße in Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-429 (Dez. III und IV) vom 07.10.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach mietet bei der Firma Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Komplementärin, DWK Rhein-Main Beteiligungs GmbH, im 1. Obergeschoss des Projektabschnittes 3 des Grundstückes , Flur 6, Flurstück 122/11 Berliner Straße / Goethe-ring / Bernhardstraße in Offenbach am Main für die Unterbringung einer Kindertageseinrichtung, insgesamt 917,65m² Fläche an. Die Fläche unterteilt sich ein eine Innenfläche mit ca. 867,22m² nach GIF und einer Terrasse mit angerechneter Fläche nach GIF von 50,43m² Die Anrechnung der Terrassenfläche zur Mietfläche erfolgt nur zu 25%. Der Vermieter stellt gem. §5 des Mietvertrages dem Mieter für die Laufzeit dieses Mietvertrages sowie den Verlängerungszeitraum auf dem Grund-stück ca. 339m² Außenfläche als Spiel- und Aufenthaltsfläche (ohne Terrasse) auf dem Dach des Vollversorgers im 1.OG unentgeltlich zur Verfügung. Angemietet werden im Rahmen dieses Mietvertrages 4 Tiefgaragenstellplätze in der Gewerbe-Tiefgarage.

 

2.    Der Mietvertrag für die Kindertagestätte inkl. Zubehörflächen beginnt am Tag der Übergabe der Mietsache, voraussichtlich am 01.01.2021, hat eine Laufzeit von 25 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 5 Jahren und endet somit am 30.12.2045.

 

3.    Die Mietkosten belaufen sich für die Kindertageseinrichtung auf 11,00 € pro m² und Monat, für die Stellplätze 80,00 € pro Stellplatz und Monat. Die Umlagen (Nebenkosten) als Vorauszahlung betragen für alle Flächen 3.180,00 € pro Monat, die jährlich abzurechnen sind, und 20 € pro Monat (als pauschale Abgeltung) für die Tiefgaragenstellplätze. Die Gesamtkosten für Miete und Nebenkosten inkl. 2% Verwalterpauschale auf die Nettokaltmiete betragen 13.816,03 € pro Monat und somit 165.792,36 € im Jahr ab 2021 ff. Für diese zusätzlichen Flächen ist (ab 2021 ff) mit jährlichen Gebäudekosten für Gebäudemanagement, in Höhe von ca. 90.000 € zu rechnen - 78.000 € Gebäudekosten zzgl. 6.000 € turnusmäßige Spielgerätekontrolle und 6.000 € für die Pflege der Grünanlage sowie Austausch von Sand und Kleinreparaturen.

 

Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen und Glasreinigung werden sich auf 40.000 € jährlich ab 2021 belaufen.

 

4.    Die erforderlichen Mittel werden zum Haushaltsplan 2021 ff bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“, und bei dem Produktkonto 01010800.6173000160 „Gebäudereinigung“ (beide Bewirtschaftung Amt 60) sowie mit 40.000 € im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten zusätzlich angemeldet.

 

5.    Durch den Vermieter werden notwendige zusätzliche Ausbau- und Einbau-maßnahmen im Innen- und am Außenbereich (Anlage A 01-4b) im Auftrag des Mieters, vertreten durch den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), durchgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von € 178.500,-- (brutto) werden in Höhe von € 128.500,-- (brutto) vom EKO getragen. Das Budget ist im beschlossenen Wirtschaftsplan 2020 des EKO vorgesehen. Die verbleibenden Kosten in Höhe von € 50.000,-- (brutto) werden mit dem Miet-kostenzuschuss in Höhe von € 50.000,-- (brutto) gem. §8(2) Durchführungs-vertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 528 C (Anlage 02-5 Durchführungsvertrag [Auszug]) verrechnet. Damit gilt die Verpflichtung aus dem Durchführungsvertrag als erfüllt.

 

6.    Die Betriebsleitung des EKO wird bevollmächtigt, die zusätzlichen Ausbau- und Einbaumaßnahmen im Innen- und am Außenbereich gem. Anlage A 01-4b des Mietvertrages gegenüber dem Vermieter zu beauftragen und nach ordnungsgemäßer Übergabe und Rechnungsstellung durch den Vermieter den vereinbarten Kostenbeitrag in Höhe von 128.500,- € an den Vermieter auszuzahlen.

 

 

Begründung:

 

Zu 1

 

In dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 528 C unter § 8 (1) ist vereinbart, dass der Vorhabenträger oder dessen Rechtsnachfolger (Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Organ der staatlichen Wohnungspolitik, Schaumainkai 47, 60596 Frankfurt am Main) im ersten Obergeschoss der Bebauung entlang der Berliner Straße / Goethering eine Kinder-tagesstätte für fünf Gruppen herstellen muss, die die Stadt zum Betrieb einer Kinder-tagesstätte anmieten wird. Der vorliegende Vertrag wurde mit der Rechtsnachfolgerin (wie oben) des Vertragspartners abgestimmt. Sie hat Ihre Zustimmung ab Übergang gegenüber ihrem Vertragspartner erklärt.

Ferner sind im Vertrag die mindest geschuldete Fläche der Kita mit 909,32m² sowie einer Außenfläche von 535,16m² und 4 Stellplätze vereinbart.

 

Zu 2

 

Die Mietzeit wird gemäß dem Durchführungsvertrag auf 25 Jahre vereinbart.

 

Zu 3

 

Auch die künftige Kaltmiete wurde im Durchführungsvertrag zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan bereits mit netto 11,00 €/m² Kaltmiete festgelegt. Die Neben-kosten sowie die weiteren Gebäudekosten wurden kalkulatorisch mit der GBM und dem EKO abgestimmt.

 

Zu 4

 

Die regelmäßige Unterhaltsreinigung obliegt dem EKO. Die hierfür vorzusehenden Mittel sind daher im Wirtschaftsplan des EKO vorzusehen.

 

Zu 5

 

Im Laufe der weiteren mit dem EKO abzustimmenden Bauplanung und Durchführungsfestlegungen nach Abschluss des Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 528 C ergaben sich technische wie betriebsnotwendige Anpassungen, die zuvor nicht abzusehen waren und mit der ursprünglichen Kostenkalkulation wie den vertraglichen Ausbaufestlegungen im Vertrag nicht gedeckt waren. Die Kosten hierfür bis auf die per Mietkostenzuschuss von der Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zugesagte 50.000 € Kostenübernahme für die Erstellung des Außengeländes sind vom EKO zu tragen.

 

Zu 6

 

Die Beschlusslage bevollmächtigt die Betriebsleitung des EKO formell zur Abwick-ung der notwendigen Durchführungsbeauftragung sowie Auszahlung der in Rechnung gestellten Kosten gemäß Pos. 5 oben. Der Vermieter wird dem EKO mit Datum der Übergabe eine Rechnung über EUR 128.500,-- (brutto) und einem Zahlungsziel von 10 Kalendertagen stellen.

 

Gemäß der geltenden, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Kindertagesstättenentwicklungsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder benötigt die Stadt Offenbach nach wie vor weitere Kindertagesstättenplätze in großem Umfang.

Zur Erreichung des notwendigen Platzangebots wird diese Fläche zum Betrieb einer Kindertagesstätte angemietet. Der Standort wurde unter Berücksichtigung der regionalen Bedarfsplanung gewählt.

 

Der Entwurf des Mietvertrags, dessen Anlagen und die Mieterbaubeschreibung liegen im Büro des ehrenamtlichen Magistrats bzw. danach im Büro der Stadtverord-netenversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

Hinweis: Die Auslagen werden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.