Auszug aus der Niederschrift über die Sondersitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Oktober 2020

 

 

TOP 3

Konjunktur- & Hilfspaket Offenbach
hier: Konzept und Maßnahmen der „Task Force Konjunkturpaket“

Antrag des Oberbürgermeisters (Dez. I) vom 26.10.2020, 2016-21/DS-I(A)0872  

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich bezugnehmend auf den Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0830 vom 10.09.2020 und unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen das Konjunktur- & Hilfspaket wie folgt:

 

I. Den nachfolgend vorgesehen inhaltlichen Maßnahmen wird zugestimmt.

 

 

1. Marketing

 

Imagekampagne

 

Mit einer Kommunikationskampagne soll die Botschaft vermittelt werden, dass in Offenbach Einkaufen mit Abstand auch in Corona-Zeiten sicher ist. Inhaltlich soll auf die Vorteile und Aktionen, die sich aus dem Konjunkturpaket für Kund*innen ergeben, aufmerksam gemacht werden. Dadurch sollen die Frequenz und der Umsatz in der Gastronomie und in Geschäften im ganzen Stadtgebiet gesteigert werden und gezielt auch wieder Kundschaft aus dem Umland zum Einkaufen in Offenbach bewegt werden. Neben der Chance auf steigende Umsätze bietet die Maßnahmen die zusätzliche Chance, über den Kampagnenzeitraum hinaus Neukund*innen für Offenbach zu gewinnen oder verlorene Kund*innen zurück zu holen. Für Offenbach besteht die Chance, eine positive Geschichte der lebens-, liebens- und besuchenswerten Stadt zu vermitteln. Mit nachhaltig wirkenden und imagestärkenden Maßnahmen schlagen wir eine Brücke zu den Zielen des »Zukunftskonzepts Innenstadt« und dem Stadtmarketing. Zusätzlich sollen Marketingmaßnahmen für den Offenbacher Wochenmarkt initiiert werden.

 

Die Gesamtkosten Marketing belaufen sich auf 250.000 €.
(200.000 Marketingmaßnahmen Einzelhandel, 50.000 € für gezielte Marketingmaßnahmen zum Wochenmarkt). Die benötigten Gelder sind bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

2. Phase 1: Gutscheine

 

Ziel der Gutscheinaktion ist es, in einer ersten Phase schnell Geld in die notleidenden Bereiche Handel und Gastronomie zu bringen.

Mit dessen Hilfe will die Stadt einen Beitrag leisten, damit möglichst viele Betriebe ihre Existenz während der Corona-Pandemie sichern können. Der Gutschein und das Paket insgesamt sollen folgende Botschaften an Kunden und Handel vermitteln: „Einkaufen mit Abstand ist in Offenbach sicher“ und „Die Stadt Offenbach kümmert sich um ihre Einzelhändler und Gastronomen – es lohnt sich in Offenbach unternehmerisch tätig zu sein!“

 

Für die Gutscheinaktion sind insgesamt 1.183.000 € vorgesehen.
Die benötigten Gelder sind bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

Für eine zusätzliche Förderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe sind 380.000 € bei Amt 58 vorgesehen.

 

Für eine weitere Aktion zur Belohnung eines Einkaufs auf dem Wochenmarkt sind 10.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

3. Erreichbarkeit

 

Für kostenlosen ÖPNV im Offenbacher Stadtgebiet sind 160.000 € bei Amt 80 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die NiO beauftragt.

 

Für kostenloses Parken in Offenbacher Parkhäusern sind 160.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

Für Fahrradbewachung auf zentralen Plätzen in der Offenbacher Innenstadt sind 6.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

 

4. Veranstaltungen

 

Für den Betrieb einer Eisbahn sind 100.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

Für die Unterstützung des Kulturguts Weihnachtsmarkt sind 120.000 € bei Amt 13 vorgesehen.

 

Für Veranstaltungen auf dem Offenbacher Wochenmarkt sind 10.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

5. Phase 2: Frühjahrstombola

 

Für eine Frühjahrstombola sind 800.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

6. Sport & Kultur

 

Für die Sicherstellung der Weiterführung des „Kleinen Offenbacher Kultursalons“ sind insgesamt 25.000 € bei Amt 49 vorgesehen.

Für die Notfallunterstützung von Sport- und Kulturvereinen sowie freien Kultureinrichtungen, die Zur-Verfügung-Stellung von Raum für satzungsgemäße Jahreshauptversammlungen von Kulturvereinen, die Unterstützung von kulturellen Vereine von Migrant*Innen und die Unterstützung für Beratungs- und Servicestellen für soziale Angelegenheiten sind insgesamt 350.000 € bei Amt 49 vorgesehen.

 

 

7. Pop Up Stores als Zwischennutzung (siehe auch Antrag 2016-21/DS-I(A)0837 vom 15.09.2020 und Ergänzungsantrag 2016-21/DS-I(A)0837/1 vom 30.09.2020)

 

Für die Unterstützung von Pop Up Stores sind 4.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

 

8. Corona-Hygienesiegel

 

Für Hygienekontrollen in Gastronomie und Einzelhandel sind 25.000 € bei Amt 59 vorgesehen.

 

 

II. Finanzierung

 

Die Gesamtmittel in Höhe von 3.583.000 € werden gem. § 100 HGO i.V.m. den „Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ vom 30. März 2020 des HMdIS außerpanmäßig und ohne Deckung bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf speziell für das Konjunktur- und Hilfspaket einzurichtenden Produktkonten, in den Budgets der o.a. jeweils fachlich zuständigen Ämtern. Sie befinden sich in einem Deckungskreis. Diese Produktkonten erhalten einen Übertragungsvermerk, dieser gilt gem. § 21 Abs. 3 GemHVO aber nur für bereits beauftragte Mittel.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.                 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0872

 

Herr Stv. Münd (AfD) gibt zu Protokoll, dass sich seine Fraktion nicht an der Abstimmung besteiligen wird.

 

Herr Stv. Malsy (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung des Punktes 1 und des Punktes 4 sowie des übrigen Antragstextes.

 

 

2016-21/DS-I(A)0872 (Punkt 1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich bezugnehmend auf den Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0830 vom 10.09.2020 und unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen das Konjunktur- & Hilfspaket wie folgt:

 

1. Marketing

 

Imagekampagne

 

Mit einer Kommunikationskampagne soll die Botschaft vermittelt werden, dass in Offenbach Einkaufen mit Abstand auch in Corona-Zeiten sicher ist. Inhaltlich soll auf die Vorteile und Aktionen, die sich aus dem Konjunkturpaket für Kund*innen ergeben, aufmerksam gemacht werden. Dadurch sollen die Frequenz und der Umsatz in der Gastronomie und in Geschäften im ganzen Stadtgebiet gesteigert werden und gezielt auch wieder Kundschaft aus dem Umland zum Einkaufen in Offenbach bewegt werden. Neben der Chance auf steigende Umsätze bietet die Maßnahmen die zusätzliche Chance, über den Kampagnenzeitraum hinaus Neukund*innen für Offenbach zu gewinnen oder verlorene Kund*innen zurück zu holen. Für Offenbach besteht die Chance, eine positive Geschichte der lebens-, liebens- und besuchenswerten Stadt zu vermitteln. Mit nachhaltig wirkenden und imagestärkenden Maßnahmen schlagen wir eine Brücke zu den Zielen des »Zukunftskonzepts Innenstadt« und dem Stadtmarketing. Zusätzlich sollen Marketingmaßnahmen für den Offenbacher Wochenmarkt initiiert werden.

 

Die Gesamtkosten Marketing belaufen sich auf 250.000 €.
(200.000 Marketingmaßnahmen Einzelhandel, 50.000 € für gezielte Marketingmaßnahmen zum Wochenmarkt). Die benötigten Gelder sind bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0872 (Punkt 4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich bezugnehmend auf den Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0830 vom 10.09.2020 und unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen das Konjunktur- & Hilfspaket wie folgt:

 

4. Veranstaltungen

 

Für den Betrieb einer Eisbahn sind 100.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

Für die Unterstützung des Kulturguts Weihnachtsmarkt sind 120.000 € bei Amt 13 vorgesehen.

 

Für Veranstaltungen auf dem Offenbacher Wochenmarkt sind 10.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0872 (übriger Antragstext):

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich bezugnehmend auf den Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0830 vom 10.09.2020 und unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen das Konjunktur- & Hilfspaket wie folgt:

 

2. Phase 1: Gutscheine

 

Ziel der Gutscheinaktion ist es, in einer ersten Phase schnell Geld in die notleidenden Bereiche Handel und Gastronomie zu bringen.

Mit dessen Hilfe will die Stadt einen Beitrag leisten, damit möglichst viele Betriebe ihre Existenz während der Corona-Pandemie sichern können. Der Gutschein und das Paket insgesamt sollen folgende Botschaften an Kunden und Handel vermitteln: „Einkaufen mit Abstand ist in Offenbach sicher“ und „Die Stadt Offenbach kümmert sich um ihre Einzelhändler und Gastronomen – es lohnt sich in Offenbach unternehmerisch tätig zu sein!“

 

Für die Gutscheinaktion sind insgesamt 1.183.000 € vorgesehen.
Die benötigten Gelder sind bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

Für eine zusätzliche Förderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe sind 380.000 € bei Amt 58 vorgesehen.

 

Für eine weitere Aktion zur Belohnung eines Einkaufs auf dem Wochenmarkt sind 10.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

3. Erreichbarkeit

 

Für kostenlosen ÖPNV im Offenbacher Stadtgebiet sind 160.000 € bei Amt 80 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die NiO beauftragt.

 

Für kostenloses Parken in Offenbacher Parkhäusern sind 160.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

Für Fahrradbewachung auf zentralen Plätzen in der Offenbacher Innenstadt sind 6.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

5. Phase 2: Frühjahrstombola

 

Für eine Frühjahrstombola sind 800.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

 

6. Sport & Kultur

 

Für die Sicherstellung der Weiterführung des „Kleinen Offenbacher Kultursalons“ sind insgesamt 25.000 € bei Amt 49 vorgesehen.

 

Für die Notfallunterstützung von Sport- und Kulturvereinen sowie freien Kultureinrichtungen, die Zur-Verfügung-Stellung von Raum für satzungsgemäße Jahreshauptversammlungen von Kulturvereinen, die Unterstützung von kulturellen Vereine von Migrant*Innen und die Unterstützung für Beratungs- und Servicestellen für soziale Angelegenheiten sind insgesamt 350.000 € bei Amt 49 vorgesehen.

 

 

7. Pop Up Stores als Zwischennutzung (siehe auch Antrag 2016-21/DS-I(A)0837 vom 15.09.2020 und Ergänzungsantrag 2016-21/DS-I(A)0837/1 vom 30.09.2020)

 

Für die Unterstützung von Pop Up Stores sind 4.000 € bei Amt 80 vorgesehen.

 

 

8. Corona-Hygienesiegel

 

Für Hygienekontrollen in Gastronomie und Einzelhandel sind 25.000 € bei Amt 59 vorgesehen.

 

II. Finanzierung

 

Die Gesamtmittel in Höhe von 3.583.000 € werden gem. § 100 HGO i.V.m. den „Hinweisen zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ vom 30. März 2020 des HMdIS außerpanmäßig und ohne Deckung bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf speziell für das Konjunktur- und Hilfspaket einzurichtenden Produktkonten, in den Budgets der o.a. jeweils fachlich zuständigen Ämtern. Sie befinden sich in einem Deckungskreis. Diese Produktkonten erhalten einen Übertragungsvermerk, dieser gilt gem. § 21 Abs. 3 GemHVO aber nur für bereits beauftragte Mittel.

 

 

Für Veranstaltungen auf dem Offenbacher Wochenmarkt sind 10.000 € bei Amt 13 vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird die OSG beauftragt.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung