Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0850/1Ausgegeben am 05.11.2020

Eing. Dat. 05.11.2020

 

 

Ausreichend Schutzunterkünfte und Wohnraum zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bereit stellen

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 04.11.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat möge eine Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Offenbach erstellen. Dazu sollen die Expertinnen und Experten des allgemeinen und spezialisierten Hilfesystems in die Erarbeitung einbezogen werden, nach dem Vorbild des "Darmstädter Modells".

 

Hierbei sind zunächst die kommunalen Aufgabenbereiche der Istanbul-Konvention festzustellen. Im nächsten Schritt sind Verbesserungs- und Entwicklungsbedarfe zu identifizieren um bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote zu etablieren.

 

Daneben sollen Optionen geprüft und vorgestellt werden, wie entsprechend der Istanbul-Konvention Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl bereitgestellt und bei Bedarf finanziert werden können und wie ein besserer Zugang zum Offenbacher Wohnungsmarkt für die Bewohnerinnen des Frauenhauses sichergestellt werden kann.

 

Die Analyse ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen und soll im Ausschuss für Soziales und Integration vorgestellt werden.

 

 

Begründung:

 

Um einen Schutz für von Gewalt Betroffenen zu erreichen, ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention schnellstmöglich anzustreben. Da die Konvention umfangreich ist und verschiedene Ebenen betrifft, müssen zunächst die kommunalen Aufgabenbereiche festgestellt werden. In Darmstadt wurde ein Modell erarbeitet, das auch in Offenbach als Vorlage dienen kann. Entsprechend der Praxis in anderen Kommunen empfiehlt sich das Frauenbüro damit zu beauftragen.

 

Die Bereitstellung von ausreichenden Schutzunterkünften für von Gewalt betroffenen Frauen ist ein sehr wichtiges Anliegen. Die starke Belegung im Frauenhaus in Offenbach hängt auch damit zusammen, dass Frauen und insbesondere auch Frauen mit Kindern nur sehr schwer eine eigene Wohnung finden. Der Aufenthalt im Frauenhaus sollte nur so lange wie erforderlich sein. Weil dieser für die Frauen und Kinder eine schwierige Situation darstellt. Da sie beispielsweise keinen Besuch empfangen können und damit die Kinder keine Freunde einladen können. Zudem ist die Raumsituation insgesamt beengt. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit der GBO und anderen Baugenossenschaften sollte daher nochmals angegangen werden. Dies schließt ein Erfordernis weiterer Schutzunterkünfte nicht aus.