Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0873Ausgegeben am 05.11.2020

Eing. Dat. 05.11.2020

 

 

 

 

 

Erneuerung des Waldschwimmbades Rosenhöhe

hier: Absichtserklärung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-482 (Dez. I, Amt 49.2) vom 04.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abteilung Sportmanagement, und der OPG erstellten Antrag zur Aufnahme des Projekts „Sanierung des Waldschwimmbades“ in das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird zugestimmt (Gesamtkosten: 3.510.500 €).

 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sieht eine Finanzierung in Höhe von bis zu 90 % vor (max. Zuschussbetrag 3 Mio.).

 

2.    Des Weiteren ist eine Förderung der Maßnahme durch das Landesprogramm SWIM i.H.v. 30 % des Gesamtvolumens der Maßnahme möglich (max. Zuschussbetrag 1 Mio. €). Einnahmen durch die Landesförderung sind allerdings von der Bundesförderung abzuziehen.

 

3.    Die Mittelbereitstellung für den nächsten Sanierungsbauabschnitt des Waldschwimmbades erfolgt, vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplans 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung und dessen Genemigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt auf der Investitionsmaßnahme 0801010300521802 „Traglufthalle Waldschwimmbad Rosenhöhe EOSC“ (Neue Bezeichnung ab 2021: „Erneuerungen Waldschwimmbad Rosenhöhe“) wie folgt:

 

Ansatz 2021                                 3.510.500 €

 

Diese Mittel werden im Rahmen der Änderungsliste zum Haushalt 2021 eingeplant. Die Planung der Förderung erfolgt nicht, da es sich hier um eine umgewisse Einzahlung handelt.

 

4.    Aufgrund der derzeit noch unbekannten Zuschusshöhe ist nach Eingang der Förderzusage bzw. -absage durch Bund und Land ein separater Projektbeschluss zu fassen. Vorher darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sollen investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und/oder zum Klimaschutz, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, waren aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 30. Oktober 2021 Projektskizzen zu unterbreiten. Dort wird eine Jury im wettbewerblichen Verfahren über die eingegangenen Aufnahmeanträge der Kommunen entscheiden. Vorab mussten die kommunalen Projekte bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort angezeigt werden.

 

Für das Projekt „Sanierungsprogramm kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird Kommunen in Haushaltsnotlage eine 90 %ige Förderung in Aussicht gestellt. Das projektbezogene Gesamtausgabevolumen beträgt dabei 3,3 Mio €.

 

Das Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement, hat mit der OPG die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Projektskizze für die weitere Sanierung des Waldschwimmbades Rosenhöhe beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegt und auf Grundlage dieser Projektskizze das Vorhaben förmlich beim BBSR beantragt:

 

Eine Konzeptstudie, die erst zum Ende des Jahres vollständig abgeschlossen sein wird, kommt zum Schluss, dass das Gesamtprojektziel „die langfristige Sicherstellung von ganzjähriger Nutzung und ganzjährigem Betrieb sowohl für die Offenbacher Schulen, den Ersten Offenbacher Schwimmclub (EOSC) und die Öffentlichkeit“ unter anderem durch die Errichtung eines Infrastrukturgebäudes mit den Funktionen Badewassertechnik, Eingang mit Kasse, Personalräume, Vereinsräume, Umkleiden und Sanitärräume für Badbesucher dauerhaft und erfolgreich sichergestellt werden kann.

Der Inhalt dieses Antrags ist daher die Förderung der Planung, Beschaffung und Errichtung des ersten Bauabschnitts des Infrastrukturgebäudes einschließlich interimistischer Verlagerung von Umkleidebereichen.

 

Mit dieser Magistratsvorlage wird eine Maßnahme beantragt, die bei jedem möglichen Ergebnis der Konzeptstudie zur weiteren Entwicklung des Bades beiträgt („gemeinsamer Nenner“ bei allen Varianten). Nach Vorstellung der Studie ist sodann über weitere Maßnahmen bezüglich der Entwicklung des Waldschwimmbades zu entscheiden. Zwei Varianten, die in den engeren Fokus der Konzeptstudie geraten sind, liegen zur Information anbei.

 

Die Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) ist hier noch nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird im Zuge der planerischen Konkretisierung eingeholt.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da bis zum regulären Abgabetermin nicht klar war, welcher Sanierungsbauabschnitt als Nächstes erfolgen soll und dass im Rahmen der Antragstellung beim Bund ein Beschluss erfolgen muss, der bis zum 13.11.2020 (Poststempel) nachgewiesen werden muss.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Förderung desselben Bauabschnitts über das SWIM-Programm des Landes Hessen parallel angemeldet wurde. Die Förderquote dort ist allerdings deutlich niedriger (i.d.R. 30 %).

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Projektskizze Sanierung des Waldschwimmbads

Variante „Provisorium“

Variante „Kleinhallenbad“

 

 

Die Anlagen werden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) und in PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) zur Verfügung gestellt.