Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

TOP 11
Erschließung Bieber-Nord
hier: Erweiterter Projektbeschluss über die öffentlich-rechtliche Erschließung des Baugebiets Bieber-Nord (B-Plan 536 A)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-416 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.09.2020,
2016-21/DS-I(A)0848

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015,
2016-21/DS-I(A)0694, Erschließung Bieber-Nord, wird wie folgt angepasst:

 

Der vom Ingenieurbüro Schüßler-Plan GmbH, Lindleystr. 11, 60314 Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung wird zugestimmt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 12.252.505,32 € auf 18.478.410,32 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden wie folgt bereitgestellt:

 

a.    Produktkonto 12010100.0500000260/12010100.0952009360, Investitionsnummer 1201010500601601 „Erschließung Bieber-Nord (12.01.01)“

 

Haushaltsmittel bis 2019:                                      8.822.500,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                            4.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                                          0,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                            2.725.905,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                            2.462.500,00 €

Gesamt:                                                                  18.010.905,00 €

 

b.    Verwahrgeldkonto 12010100.4860000260

            „Rückbau Straßenprovisorium Bieber-Nord“          65.000,00 €

 

c.    Im Rahmen der ursprünglichen vorgesehenen

       privatrechtlichen Erschließung sind bereits

            Kosten in Höhe von                                                   402.505,32 €

 

angefallen. Die Verrechnung erfolgte über das USK 63100.96120 / Produktkonto 12010100.0952008860 („Maßnahmenumsetzung Erschließung Bieber-Nord“)

 

Somit ergibt sich folgender Gesamtkostenaufwand:

a)                                                                                      18.010.905,00 €

b)                                                                                             65.000,00 €

c)                                                                                            402.505,32 €

                                                                                18.478.410,32 €

 

Die erforderliche Anpassung der VE 2021 von 0,00 € um 5.188.405,00 € auf 5.188.405,00 € und die Anpassung der Mittel 2022 von 1.500.000,00 € um 1.225.905,00 € auf 2.725.905,00 € und der Mittel 2023 von 1.462.500,00 € um 1.000.000,00 € auf 2.462.500,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Verwahrgeldkonto 09010600.4860000260:                     65.000,00 €

Erschließungsbeiträge:                                                13.676.466,80 €

Kreditmarktmittel Stadt:                                                  4.736.943,52 €

Gesamt:                                                                          18.478.410,32 €

 

Die erforderliche Anpassung der Erschließungsbeiträge erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt:

 

Produktkonto 12010100.3660002660 für 2025 von 8.446.000,00 € um 1.916.281,80 € auf 10.362.281,80 € und bei dem Produktkonto 12010100.3660003760 für 2022 von 0,00 € um 1.675.185,00 € auf

1.675.185,00 €.

 

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 578.199,31 € um 329.725,21 € auf insgesamt 907.924,52 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 305.924,86 € (Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgenkosten sind, bleiben unverändert.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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