Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 15
Anmietung von Gewerbeflächen zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung gemäß Liegenschaftskarte auf dem Grundstück Flur 6, Flurstück 122/11 Berliner Straße / Goethering/ Bernhardstraße in Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-429 (Dez. III und IV) vom 07.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0852

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Die Stadt Offenbach mietet bei der Firma Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Komplementärin, DWK Rhein-Main Beteiligungs GmbH, im 1. Obergeschoss des Projektabschnittes 3 des Grundstückes , Flur 6, Flurstück 122/11 Berliner Straße / Goethe-ring / Bernhardstraße in Offenbach am Main für die Unterbringung einer Kindertageseinrichtung, insgesamt 917,65m² Fläche an. Die Fläche unterteilt sich ein eine Innenfläche mit ca. 867,22m² nach GIF und einer Terrasse mit angerechneter Fläche nach GIF von 50,43m² Die Anrechnung der Terrassenfläche zur Mietfläche erfolgt nur zu 25%. Der Vermieter stellt gem. §5 des Mietvertrages dem Mieter für die Laufzeit dieses Mietvertrages sowie den Verlängerungszeitraum auf dem Grund-stück ca. 339m² Außenfläche als Spiel- und Aufenthaltsfläche (ohne Terrasse) auf dem Dach des Vollversorgers im 1.OG unentgeltlich zur Verfügung. Angemietet werden im Rahmen dieses Mietvertrages 4 Tiefgaragenstellplätze in der Gewerbe-Tiefgarage.

 

2.    Der Mietvertrag für die Kindertagestätte inkl. Zubehörflächen beginnt am Tag der Übergabe der Mietsache, voraussichtlich am 01.01.2021, hat eine Laufzeit von 25 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 5 Jahren und endet somit am 30.12.2045.

 

3.    Die Mietkosten belaufen sich für die Kindertageseinrichtung auf 11,00 € pro m² und Monat, für die Stellplätze 80,00 € pro Stellplatz und Monat. Die Umlagen (Nebenkosten) als Vorauszahlung betragen für alle Flächen 3.180,00 € pro Monat, die jährlich abzurechnen sind, und 20 € pro Monat (als pauschale Abgeltung) für die Tiefgaragenstellplätze. Die Gesamtkosten für Miete und Nebenkosten inkl. 2% Verwalterpauschale auf die Nettokaltmiete betragen 13.816,03 € pro Monat und somit 165.792,36 € im Jahr ab 2021 ff. Für diese zusätzlichen Flächen ist (ab 2021 ff) mit jährlichen Gebäudekosten für Gebäudemanagement, in Höhe von ca. 90.000 € zu rechnen - 78.000 € Gebäudekosten zzgl. 6.000 € turnusmäßige Spielgerätekontrolle und 6.000 € für die Pflege der Grünanlage sowie Austausch von Sand und Kleinreparaturen.

 

Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen und Glasreinigung werden sich auf 40.000 € jährlich ab 2021 belaufen.

 

4.    Die erforderlichen Mittel werden zum Haushaltsplan 2021 ff bei dem Produktkonto 01010800.6700000160, „Mieten und Nutzungsentgelte“, und bei dem Produktkonto 01010800.6173000160 „Gebäudereinigung“ (beide Bewirtschaftung Amt 60) sowie mit 40.000 € im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten zusätzlich angemeldet.

 

5.    Durch den Vermieter werden notwendige zusätzliche Ausbau- und Einbau-maßnahmen im Innen- und am Außenbereich (Anlage A 01-4b) im Auftrag des Mieters, vertreten durch den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), durchgeführt. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von € 178.500,-- (brutto) werden in Höhe von € 128.500,-- (brutto) vom EKO getragen. Das Budget ist im beschlossenen Wirtschaftsplan 2020 des EKO vorgesehen. Die verbleibenden Kosten in Höhe von € 50.000,-- (brutto) werden mit dem Miet-kostenzuschuss in Höhe von € 50.000,-- (brutto) gem. §8(2) Durchführungs-vertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 528 C (Anlage 02-5 Durchführungsvertrag [Auszug]) verrechnet. Damit gilt die Verpflichtung aus dem Durchführungsvertrag als erfüllt.

 

6.    Die Betriebsleitung des EKO wird bevollmächtigt, die zusätzlichen Ausbau- und Einbaumaßnahmen im Innen- und am Außenbereich gem. Anlage A 01-4b des Mietvertrages gegenüber dem Vermieter zu beauftragen und nach ordnungsgemäßer Übergabe und Rechnungsstellung durch den Vermieter den vereinbarten Kostenbeitrag in Höhe von 128.500,- € an den Vermieter auszuzahlen.

 

 

Die Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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