Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 19
Beseitigung von Unfallschäden, Produktkonto 12010100.6165001260
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-454 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0856

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

 

1.       Zur Deckung unerwarteter Mehrausgaben bei dem Produktkonto 12010100.6165001260 „Beseitigung von Unfallschäden“ werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 64.500,00 € bereitgestellt.

 

2.       Die Deckung erfolgt über dem Produktkonto 12010100.6051000260 „Stromverbrauch Straßenbeleuchtung“.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.