Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 20
Beseitigung von Schäden an der Straßenbeleuchtung,
Produktkonto 12010100.6165001460
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-455 (Dez.IV, Amt 60) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0857

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Zur Deckung unerwarteter Mehrausgaben bei dem Produktkonto 12010100.6165001460 „Beseitigung Schäden Straßenbeleuchtung unbekannter Dritter“ werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 37.100,00 € bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt über das Produktkonto 12010100.6051000260 „Stromverbrauch Straßenbeleuchtung“.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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