Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

TOP 21
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 503C mit der Bezeichnung „Liebigquartier“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, hier:
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 503B
2. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 503C gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-456 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0858


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 503B „Liebigquartier“

 

Für das Gebiet des ehemaligen Postverteilzentrums mit Postfiliale und angrenzender Bestandsbebauung zwischen Marienstraße, Hohe Straße, Liebigstraße und Darmstädter Straße ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 503B aufzuheben.

 

2.    Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 503C gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

      i. V. m. § 12 BauGB

 

Für das Gebiet des ehemaligen Postverteilzentrums mit Postfiliale und angrenzender Bestandsbebauung zwischen Marienstraße, Hohe Straße, Liebigstraße und Darmstädter Straße ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der zum wesentlichen Teil vorhabenbezogen ist.

 

Das Plangebiet liegt zwischen der Marienstraße, der Hohen Straße, der Liebigstraße und der Darmstädter Straße. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst als vorhabenbezogenen Teil das Vorhabengrundstück Gemarkung Offenbach, Flur 7, Flurstück 100/2, zusätzlich Teile der umliegenden städtischen Straßenparzellen Gemarkung Offenbach, Flur 1, Flurstück 634/5 tlw. (Marienstr.), Flur 7, Flurstücke 558/1 tlw. (Hohe Str.), 542/1 tlw. (Liebigstr.) und 537/3 tlw. (Darmstädter Str.). Zusätzlich werden als Angebotsteil folgende, bereits im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 503A gelegenen Flurstücke in den Geltungsbereich einbezogen: Gemarkung Offenbach, Flur 7, Nr. 102, 103, 104, 105 (Marienstraße 72-78), Flurstücke 106, 107, 108, 109/1 (Hohe Straße 1-7) sowie zusätzlich Teile der anliegenden städtischen Straßenparzellen Gemarkung Offenbach, Flur 1, Flurstück 634/5 tlw. (Marienstr.) und Flur 7, Flurstück 558/1 tlw. (Hohe Str.).

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

 

·         Im Norden: durch die Mitte der Marienstraße,

·         im Osten: durch die östliche und die südöstliche Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Offenbach, Flur 7, Flurstück 106 (Hohe Straße 1), die südöstliche Grundstücksgrenze des Flurstücks 107 (Hohe Straße 3), im weiteren Verlauf die Mitte der Hohen Straße,

·         im Süden: durch die Mitte der Liebigstraße,

·         im Westen: durch die Mitte der Darmstädter Straße.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Für die Grundstücke in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, Flurstücke 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109/1 ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen, ob die bisherige Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung in den festgesetzten Bebauungsplänen Nr. 503 und 503A als „Mischgebiet“ beibehalten wird.

 

Für den Standort des ehemaligen Postverteilzentrums mit Postfiliale ist die Nutzung für Postdienstleistungen bereits aufgegeben worden, so dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuentwicklung dieses Grundstücks nur durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanteils geschaffen werden können.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanteils soll das Planungsrecht für den Neubau eines gemischt genutzten Quartiers geschaffen werden. Die früher für das Postverteilzentrum und eine Postbankfiliale genutzte Fläche soll zu einem gemischt genutzten Quartier mit Einzelhandel, Dienstleistungen, Wohnnutzung und sozialen Einrichtungen entwickelt werden. Dazu gehören hochwertige Freiflächen wie ein Quartiersplatz im Westen und Grünflächen im Blockinnenbereich.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der vorhabenbezogenen Planung sind:

·      Steuerung der Bebauungsdichte,

·      Steuerung der Bebauungsstruktur,

·      planungsrechtliche Bewältigung der Nutzungsintensivierung auf dem Grundstück,

·      Steuerung der Größe des geplanten Einzelhandels unter der Maßgabe des § 13a BauGB,

·      Sicherung einer öffentlichen Nutzung von Teilen der Freiflächen,

·      Sicherung der Neuerrichtung einer Einrichtung der sozialen Infrastruktur (Kita),

·      Festsetzung einer klimawirksamen Begrünung im Vorhaben und dessen Umfeld.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Angebotsplanung sind: 

·         Prüfung der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung.

 

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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