Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

TOP 22
Errichtung einer Raummodulanlage am Standort Schillerschule zur Interimsunterbringung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße (16) während der Sanierung, mit anschließender dauerhafter Folgenutzung der Anlage im Erdgeschoss durch die Schillerschule, hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-457 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.10.2020,
2016-21/DS-I(A)0859

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Errichtung einer Raummodulanlage

für fünf Kindergartengruppen zur Interimsunterbringung während der Sanierung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße am Standort Schillerschule mit anschließendem Ankauf des Erdgeschosses zur dauerhaften Folgenutzung durch die Schillerschule, wird zugestimmt.

 

2.     Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 1.600.000,00 € um 310.000,00 € auf nunmehr 1.910.000,00 €.

 

Die ursprüngliche Mittelbereitstellung verändert sich wie folgt: 

 

01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“,

PN V 6019

Rückstellungen in Höhe von             

572.050,00 €                             um      + 426.300,00 €         auf      998.350,00 €

 

01010800.6120000060 Allgemeine Planungsleistungen“, PN V 6019

Rückstellungen in Höhe von             

361.650,00 €                             um      - 7.300,00 €              auf      354.350,00 €

 

Die beiden o. g. Produktkonten befinden sich in einem Deckungskreis.

 

01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“

Haushaltsmittel 2019 von                             

113.725,00 €                             um      0,00 €                         auf      113.725,00 €

Haushaltsmittel 2020 von                             

113.725,00 €                             um      + 106.000,00 €         auf      219.725,00 €

                                                   

 

03130100.0550000060 „Ankauf von Klassenraummodulen“,

Investitionsnummer 0313010500601701, PN 9005

Haushaltsmittel 2020 von                             

438.850,00 €                             um      - 215.000,00 €          auf      223.850,00 €

 

 

Gesamt: 1.600.000,00 €                     + 310.000,00 €                    1.910.000,00 €                         

 

Eine Erhöhung der Planansätze 2020 auf den Produktkonten 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ und 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ ist nicht notwendig, da auf beiden Konten ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.

 

Aufgrund der Vergabeverhandlungen mit dem Nachunternehmer reduzieren sich die Kaufkosten um rund 215.000,00 € von ursprünglich geplanten 438.850,00 € auf 223.850,00 €. Eine Anpassung des Haushaltsansatzes 2020 ist nicht möglich, da die Planung für 2020 bereits abgeschlossen ist und es keinen Nachtragshaushalt gibt.

 

3.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 295.989,47 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungs-kosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 42.922,22 € um 5.531,25 € auf 48.453,47 €.       

 

4.     Die Planung, Projektsteuerung sowie Abwicklung der Maßnahme für die Leistungsstufen I bis III wurde der OPG gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses vom 28.03.2019, 2016-21/DS-I(A)0579, treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

5.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Sanierung anzupassen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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