Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. November 2020

 

 

 

 

 

TOP 27
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Offenbach

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 21.10.2020, 2016-21/DS-I(A)0865

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

§ 8 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Offenbach wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Einladung zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Verhandlungsgegenstände (Tagesordnung). Die zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen vorliegenden Anträge und Unterlagen werden den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung elektronisch zugänglich gemacht bzw. zur Verfügung gestellt. Die Einladungen sowie vorliegende öffentliche Anträge und Unterlagen werden zeitgleich im Politischen Informationssystem der Stadt Offenbach (nachfolgend: PIO) unter www.offenbach.de veröffentlicht.

 

(1a) Ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung kann ausschließlich elektronisch eingeladen werden, wenn es vorher schriftlich eingewilligt hat und dem Stadtverordnetenbüro einen eigenen ladungsfähigen E-Mail-Account mitgeteilt hat. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Wird die Einladung auf elektronischem Weg versendet, gilt die Ladung nach dem Versenden der Mail als an den Empfänger zugestellt. Als Beweis der Versendung dient der Ausdruck der versendeten Mail. Auf diesem Ausdruck müssen die Mail-Adressen der Empfänger lesbar sein. Der Zustellung einer Mail stehen Fehlermeldungen (bspw. über ein volles Postfach) nicht entgegen.

 

(2) bleibt unverändert

 

(3) bleibt unverändert

 

(4) bleibt unverändert

 

(5) entfällt

 

(6) Einladungen zu den Sitzungen, die im jährlich vom Büro der Stadtverordnetenversammlung verteilten Terminkalender vermerkt sind, gelten als zugestellt, wenn sie bis donnerstags 17:00 Uhr der vor dem jeweiligen Sitzungstag liegenden Woche in der die Schließfächer eingelegt oder elektronisch versendet sind. Ausgenommen hiervon sind Einladungen zu außerplanmäßigen Sitzungen.

 

(7) Verwaltungsintern gelten Einladungen und öffentliche Drucksachen als zugestellt, wenn sie unter Wahrung der jeweiligen Fristen im PIO veröffentlicht sind. Die Dezernate und Ämter werden auf Wunsch in den elektronischen Verteiler aufgenommen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.