Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0874Ausgegeben am 11.11.2020

Eing. Dat. 05.11.2020

 

 

 

Grundstückstausch Strahlenbergerstraße/Berliner Straße, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-467 (Dez. I, Amt 80) vom 04.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Zur Realisierung des Bebauungsplans Nr. 645 wird folgender Grundstückstausch durchgeführt (jeweils Gemarkung Offenbach Flur 5): Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 75 m² aus dem Grundstück Nr. 345/42 - im Plan mit (A) gekennzeichnet - sowie eine Teilfläche von ca. 280 m² aus dem Grundstück Nr. 360/1 (B), gesamt 355 m²,
und erhält die Grundstücke Nr. 345/53 = 939 m², Nr. 345/74 = 600 m² mit Teilflächen von ca. 660 m² aus Nr. 313/12 sowie ca. 131 m² aus Nr. 313/26 (a), die Grundstücke Nr. 345/68 = 21 m², Nr. 345/69 = 242 m² und Nr. 345/70 = 103 m² (b) sowie die Grundstücke Nr. 345/71 = 55 m² und Nr. 345/72 = 62 m² (c), gesamt 2.813 m²,
zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Tausch erfolgt unentgeltlich. Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung übernimmt der Tauschpartner mit Ausnahme von Grundbuchkosten und der Grunderwerbsteuer für die auf die Stadt zu übertragenden Grundstücke.

3.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 100.000 EUR stehen im Haushaltsjahr 2021 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

Begründung:

 

Gemäß Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 645 (voraussichtliche Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 03.12.2020) ist für eine entsprechende Realisierung ein Grundstückstausch durchzuführen, mit dem insbesondere die künftige Straßenfläche im westlichen Bereich auf die Stadt übertragen wird.

 

Vorsorglich wurde unter Ziffer 3 ein Betrag i.H.v. 100.000 EUR angegeben, da hinsichtlich der Nebenkosten nicht abzusehen ist, welcher Geschäftswert insbesondere bei der Grunderwerbsteuer zu Grunde gelegt wird.

 

Der Tauschpartner ist mit den vorgenannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage