Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0899Ausgegeben am 03.12.2020

Eing. Dat. 03.12.2020

 

 

 

Konjunktur- & Hilfspaket Offenbach: Neufassung Gutscheine

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-524 (Dez. I und III) vom 02.12.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Stadtverordnetenbeschluss vom 28.10.2020 gem. Drucksache 2016-21/DS-I(A)0872 vom 26.10.2020, Konzept und Maßnahmen der „Task-Force Konjunkturpaket“ wird im Punkt 2, Phase 1: Gutscheine, Absatz 3 (zusätzliche Förderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe) wie folgt neu gefasst:

 

Im Rahmen des Konjunkturpakets wird eine Sozialkomponente verankert, die Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII, Drittes Kapitel, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Leistungsberechtigten ab Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB XII (Viertes Kapitel, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zugutekommt. Für diese zusätzliche Förderung sind 380.000 € vorgesehen.

 

 

Begründung:

 

Eine Beschränkung der Förderung auf Ausgaben für Produkte, die auf die Leistungen zur Bildung und Teilhabe gem. §28 SGB II bzw. §§34 ff. SGB XII bezogen sind, würde die Einkaufsmöglichkeiten der Bezugsberechtigten über Gebühr einschränken. Zudem würde der Kreis der von Altersarmut betroffenen Menschen nicht erfasst. Dies ist aber eine wichtige Zielgruppe, wenn eine sozial ausgewogene Wirkung des Konjunkturpakets sichergestellt werden soll. Es erscheint deshalb sinnvoll, die auszureichenden, nicht an einen vorherigen Einkauf gebundenen Gutscheine nicht an einen bestimmten Zweck des Einkaufs zu binden. Mit der Erweiterung des Bezugskreises des Gutscheinprogramms wird somit ein Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Altersarmut gleichermaßen geleistet.

 

Mit Stand 24. November 2020 ist von rund 8.000 Berechtigten im SGB II und SGB XII auszugehen. Die Produktion der Gutscheine für alle Berechtigten wird seitens der OSG mbH auf rund 3.000 Euro inkl. MwSt. geschätzt. Für die Bereitstellung der Gutscheine entstehen bei der OSG weiterhin administrative Kosten in Höhe von rund 2.800 Euro inkl. MwSt. Für die weitere Abwicklung und den Versand der Gutscheine werden Kosten in Höhe von 5.200 Euro geschätzt. Die hier genannten Kosten sind von dem bereitgestellten Förderbetrag (380.000 Euro) abzuziehen.

 

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