Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0902Ausgegeben am 09.12.2020
Eing. Dat. 09.12.2020
Änderung Haushaltssatzung 2021
Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020
Es wird beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
§ 7 der Haushaltssatzung wird wie folgt angepasst:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 100.000 € überschreiten.
Begründung:
Mit Beschluss vom 05.11.2020 (2016-21/DS-I(A)0863) hat die Stadtverordnetenversammlung der Anpassung von Anordnungs- und Vergabegrenzen zugestimmt. Hier wurden auch die Wertgrenzen über die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln angepasst. Die Stadtverordnetenversammlung hat demnach ab einem Betrag von 100.000,01 € über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln zu beschließen.
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