Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0902Ausgegeben am 09.12.2020

Eing. Dat. 09.12.2020

 

 

 

 

 

Änderung Haushaltssatzung 2021

Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020

 

 

Es wird beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

§ 7 der Haushaltssatzung wird wie folgt angepasst:

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 100.000 € überschreiten.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 05.11.2020 (2016-21/DS-I(A)0863) hat die Stadtverordnetenversammlung der Anpassung von Anordnungs- und Vergabegrenzen zugestimmt. Hier wurden auch die Wertgrenzen über die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln angepasst. Die Stadtverordnetenversammlung hat demnach ab einem Betrag von 100.000,01 € über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln zu beschließen.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.