Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0902Ausgegeben am 09.12.2020

Eing. Dat. 09.12.2020

 

 

 

 

 

Änderung Haushaltssatzung 2021

Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020

 

 

Es wird beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

§ 7 der Haushaltssatzung wird wie folgt angepasst:

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 100.000 € überschreiten.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 05.11.2020 (2016-21/DS-I(A)0863) hat die Stadtverordnetenversammlung der Anpassung von Anordnungs- und Vergabegrenzen zugestimmt. Hier wurden auch die Wertgrenzen über die Entscheidung über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln angepasst. Die Stadtverordnetenversammlung hat demnach ab einem Betrag von 100.000,01 € über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln zu beschließen.