Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0905Ausgegeben am 04.12.2020

Eing. Dat. 04.12.2020

 

 

 

 

 

Hebesatzsatzung 2021ff.

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.11.2020

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für die Haushaltsjahre 2021 ff (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 wurde der Magistrat aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährliche im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sofern sich aus dieser Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, etwa aufgrund von Einsparungen, zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so sind mit diesen Mitteln vorrangig die Bürgerinnen und Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer zu entlasten. Nachdem nunmehr mit höheren Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gerechnet werden kann als ursprünglich erwartet, besteht der finanzielle Spielraum dafür, die Grundsteuer zumindest für das Haushaltsjahr 2021 um 100 Prozentpunkte zu senken. Die Hebesatzsatzung ist daher ab dem Haushaltsjahr 2021 entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf zu ändern.

Anlage:

Hebesatzsatzung