Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

 

TOP 2a

Hebesatzsatzung 2021ff.

Dringlichkeitsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.11.2020,

2016-21/DS-I(A)0905

Änderungsantrag AfD vom 07.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0905/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0905

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für die Haushaltsjahre 2021 ff (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlussfassung:

 

 

2016-21/DS-I(A)0905/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für die Haushaltsjahre 2021ff (Hebesatzung) wird in § 1 Steuerhebesätze wie folgt geändert:

Grundsteuer B (Grundstücke)                                                               600v.H.

 

 

2016-21/DS-I(A)0905

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für die Haushaltsjahre 2021 ff (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung