Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

TOP 7
Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“
hier: Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-476 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0877

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung (Anlage 1) der Stadt Offenbach am Main über die Veränderungssperre in einem Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei Nordost“ wird verlängert.

 

Der Geltungsbereich der Satzung gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) wird umgrenzt durch:

 

·      Im Norden: Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 434/27, 13/13 und 343/28,

·      Im Osten: die BAB 661 in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 343/13, 355/17, 355/16, 355/15, 355/18, 345/49 sowie teilweise 355/10,

·      Im Süden: die Strahlenbergerstraße,

·      Im Westen: Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 343/27.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

 

·      Sicherung der Planung für die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung