Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

 

 

 

TOP 14
„Neubau Kindertagesstätte Friedensstraße (1)“, Friedensstraße 126,
63071 Offenbach a. M., Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24,
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-506 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0889

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

 

1.    Dem Ersatzneubau der Kita Friedensstraße (1), Friedensstraße 126, 63067 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 6.250.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.    Die für den Ersatzneubau der Kita erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601401, „Neubau Kita Friedensstraße (1)“, folgendermaßen bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2019 und früher:        1.210.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                           2.590.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                          0,00 €

Haushaltsmittel 2022:                           1.450.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                           1.000.000,00 €

Gesamt                                                    6.250.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2021 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Erhöhung der bisher geplanten Gesamtkosten von 6.000.000,00 € auf 6.250.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2022 und 2023 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021.

 

3.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 860.254,40 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die über die bereits anfallenden Kosten der bestehenden Kita zusätzlichen Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) -Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 50.254,40 €/p. a.

 

4.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

5.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Ersatzneubau anzupassen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung