Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

 

 

 

TOP 17
Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 10010100.6179000063 – „Beseitigung ordnungswidriger Zustände“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-510 (Dez. IV, Amt 63) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0892

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Beim Produktkonto 10010100.6179000063 – „Beseitigung

ordnungswidriger Zuständewird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe

in Höhe von 300.000,00 € gem. § 100 HGO für 2020 bewilligt.

 

2.    Die Deckung erfolgt in 2020 über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

 

Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2020.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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