Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020
TOP 17
Bewilligung einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 10010100.6179000063 – „Beseitigung ordnungswidriger Zustände“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-510 (Dez. IV, Amt 63) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0892
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Beim Produktkonto 10010100.6179000063 – „Beseitigung
ordnungswidriger Zustände“ wird eine über-/ außerplanmäßige Ausgabe
in Höhe von 300.000,00 € gem. § 100 HGO für 2020 bewilligt.
2. Die Deckung erfolgt in 2020 über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“.
Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2020.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.