Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020

 

 

 

 

 

TOP 3

Haushaltsbegleitantrag
Sozialpaket für Offenbach

Antrag DIE LINKE. vom 02.12.2020, 2016-21/DS-I(A)0903

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ein Sozialpaket zur Abfederung der Folgen der Coronakrise vorzulegen.

 

Das Sozialpaket gilt für Menschen im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII, Drittes Kapitel, Hilfe zum Lebensunterhalt, Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und für wohngeldberechtigte Haushalte. In seiner Zusammenstellung werden folgende Posten berücksichtigt:

 

  1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die normalerweise ein Mittagessen in der Schule, Kita oder einer anderen Betreuungseinrichtung erhalten, bekommen auf Antrag das Mittagessen nach Hause geliefert, wenn sie von der Quarantäneregelung betroffen sind oder wenn sie als Schüler im Wechselmodell in einer Heimarbeitsphase sind. Das Antragssystem für diese Leistung ist niedrigschwellig zu gestalten.

 

  1. Die Stadt richtet an zentraler Stelle eine Fahrradwerkstatt ein, in der Fahrräder unter Anleitung repariert werden können. Die Benutzung dieser Werkstatt ist für Menschen der oben definierten Zielgruppe kostenfrei. Zudem werden dort gebrauchte Fahrräder repariert und günstig an dieselbe Zielgruppe weiterverkauft. Zu prüfen ist insbesondere eine Kooperation mit dem Verein für technische Berufsausbildung Offenbach e.V. (VTBO).

 

  1. Die Stadt schafft leistungsfähige Internet-Zugangs-Orte, an denen Schüler, die sich im Wechselmodell befinden, unter Einhaltung der Corona-Schutz-Richtlinien arbeiten können. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür zeitnah ein Konzept vorzulegen.

 

  1. Haushalte der oben definierten Zielgruppe erhalten einen Zuschuss für den Kauf von Schutzmasken und Hygieneprodukten in Höhe von 50 Euro. Während der Zeit, in der die Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes fortbestehen, wird der Zuschuss periodisch im drei-Monats-Rhythmus an die Zielgruppe ausgezahlt.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines Einkaufs-Liefer-Dienstes vorzulegen. Zielgruppe sind Menschen der eingangs genannten Zielgruppe, die zu Risikogruppen gehören oder unter Quarantäneregelungen stehen. Dazu ist eine Kooperation mit sozialen Trägern zu prüfen.

 

Für das Sozialpaket sind im Haushalt 3.583.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung