Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2020
TOP 3
Änderung Haushaltssatzung 2021
Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 09.12.2020,2016-21/DS-I(A)0902
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
§ 7 der Haushaltssatzung wird wie folgt angepasst:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 100.000 € überschreiten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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