Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0923Ausgegeben am 28.01.2021

Eing. Dat. 28.01.2021

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Untere Grenzstraße 32

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-022 (Dez. I, Amt 80) vom 27.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.12.2030 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Untere Grenzstraße 32 = 499 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 5.938,10 EUR/Jahr (11,90 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Untere Grenzstraße 32 läuft am 31.12.2030 ab. Die Erbbauberechtigten wollen aus gesundheitlichen Gründen das Erbbaurecht veräußern. Für Kaufinteressenten ist eine Finanzierung des Kaufpreises für das Haus aber nur möglich, wenn die Laufzeit des Erbbaurechts verlängert wird. Auf Grund dessen wurde die Verlängerung des Erbbaurechts um 30 Jahre beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Bei dem Erbbaurecht gibt es keine vertraglich vereinbarte Kaufklausel bzgl. des Kaufes des Grundstücks zum jeweiligen Verkehrswert.

 

Der bisherige Erbbauzins von 4.426,12 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 5.938,10 EUR/Jahr (11,90 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 595,00 EUR/m²).

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.12.2030 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlage

Nichtöffentliche Anlage

Plan*

 

*Hinweis: Antrag und Plan werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.