Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0929Ausgegeben am 28.01.2021

Eing. Dat. 28.01.2021

 

 

 

Erweiterung und Neuausweisung der Bewohnerparkbezirke in Offenbach

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-038 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Erweiterung und Neuausweisung von Bewohnerparkbezirken in Offenbach wird zugestimmt.

 

2.    Die Kosten zur Einrichtung der neuen Bewohnerparkbezirke sollen vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement ermittelt und in einem noch zu erfolgenden Beschluss festgelegt werden.

 

 

Begründung:

 

Bereits seit den 1980er Jahren gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Gemeinden die Möglichkeit, Bewohnern städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel Sonderparkberechtigungen zu erteilen. Auch in Offenbach wurden daraufhin die ersten Bewohnerparkbezirke eingerichtet. Begonnen wurde hiermit 1991 im Zentrum mit Bezirk A, zuletzt erfolgte 2007 die Erweiterung des Bezirks L rund um das Klinikum. Aktuell gibt es elf Bewohnerparkbezirke im Stadtgebiet.

 

Grundlage für die Einrichtung von Bewohnerparkbezirken ist der Nachweis eines erheblichen Parkraummangels, hervorgerufen durch einen hohen Anteil an parkenden Besuchern und Beschäftigten.

 

Das Parkraummanagement der Stadt Offenbach sieht daher vor, in der Innenstadt Parksuchverkehr zielgerichtet mit dynamischer und statischer Beschilderung in die Parkhäuser zu führen. Um diese Parksuchverkehre auch in den Wohnquartieren zu verringern und den Bewohnern zu erleichtern, in der Nähe ihrer Wohnungen eine Parkmöglichkeit zu finden, können hierzu Parkbevorrechtigungen für Bewohner beitragen. Neben der Stärkung des Wohnstandorts tragen diese zu einer Minderung der Emissionen bei, weshalb die Ausweitung der Bewohnerparkbezirke auch im Maßnahmenkatalog der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthalten ist.

 

Seit der Erweiterung des Bezirks L im Jahr 2007 hat sich die Stadt Offenbach stark gewandelt, ist gewachsen und expandiert. So stieg nicht nur die Einwohnerzahl von 118.000 (2005) auf 138.000 (2020), sondern auch der Bestand an Pkw im Stadtgebiet von 51.000 (2007) auf 57.000 (2017). Doch nicht nur die Bewohner, sondern auch Besucher und Beschäftigte konkurrieren um die begrenzten Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Der Parksuchverkehr belastet die Bewohner und kann zu erheblichen Zusatzemissionen führen.

 

Basierend auf den Ergebnissen der Parkraumuntersuchung für die erweiterte Innenstadt von 2017 können daher folgende Gebiete – nach Stadtteilen gegliedert und in der Anlage 1 gekennzeichnet mit den Ziffern 1 bis 6 – für eine Erweiterung der Bewohnerparkbezirke benannt werden.

 

In diesen Bereichen wurden hohe Auslastungsgrade des Parkraums kombiniert mit hohen Anteilen an ortsfremden Langzeitparkern festgestellt (siehe Anlage 2, Stellungnahme Ausweitung der Bewohnerparkregelung in der erweiterten Innenstadt von Offenbach am Main, Runge IVP, 2020).

 

·         Zentrum und Westend: Umgrenzt von Frankfurter Straße, Kaiserstraße, Bismarckstraße und Dreieichring.

 

·         Musikerviertel und Buchrain: Umgrenzt von Taunusring, Odenwaldring, Buchrainweg und Senefelderstraße.

 

·         Senefelder Quartier: Umgrenzt von Marienstraße, Waldstraße, Friedrichsring und Senefelderstraße.

 

·         Mathildenviertel: Umgrenzt von Mainstraße, Friedhofstraße, Bieberer Straße, Mathildenplatz und Arthur-Zitscher-Straße.

 

·         Lindenfeld: Umgrenzt von Lämmerspieler Weg, Untere Grenzstraße und Bieberer Straße.

·         Buchhügel: Umgrenzt von Obere Grenzstraße, Lichtenplattenweg und Rhönstraße.


Die Ausgestaltung der erweiterten Bewohnerparkbezirke soll sich dabei an den bewährten Regelungen in den bereits bestehenden Bezirken orientieren. Dies bedeutet, dass rund 70 % der Stellplätze für die Bewohner in der Zeit von Montag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr vorgehalten werden. Allerdings werden diese Parkplätze mit Parkscheibe bis zu zwei Stunden auch für Besucher zur Verfügung stehen. Die anderen Parkplätze (ca. 30 %) stehen ohne Reglementierung allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung und sind abschnittsweise im Bezirk verteilt, um auch den Interessen von Besuchern und Gewerbetreibenden gerecht zu werden.

Anlage 1: Übersichtskarte zur Erweiterung der Bewohnerparkbezirke in Offenbach

Anlage 2: Stellungnahme Ausweitung der Bewohnerparkregelung in der erweiterten Innenstadt von Offenbach am Main, Runge IVP, 2020

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.