Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0930Ausgegeben am 28.01.2021

Eing. Dat. 28.01.2021

 

 

 

Soziale Stadt (HEGISS) - Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier

hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss über die Umsetzung des Projekts A.19 des Integrierten Entwicklungskonzepts - Gestalterische Aufwertung des Bereichs nördlich der Fußgängerunterführung Senefelderstraße als wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Senefelder-Quartier

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-039 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.01.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Durchführung eines freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerbs für das Planungsgebiet „Umfeld Bismarckstraße 118“ zu Kosten von insgesamt rd. 110.000,00 € wird zugestimmt.

 

Ziel des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines attraktiven öffentlichen Raums, der die Flächen auf beiden Seiten der Bismarckstraße zu einem Ganzen verbindet. Dazu gehört auch die städtebauliche und funktionale Fassung dieses Freiraums durch die räumliche Definition und Formulierung qualitativer Anforderungen an seine künftige Randbebauung.

 

2.    Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 110.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203 im Haushalt 2021 zur Verfügung.

 

Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms HEGISS / neu: Sozialer Zusammenhalt (Bund und Land) mit bis zu 100.000,00 €. Die Vereinnahmung erfolgt über das Produktkonto 09010600.3601005560 „Zuwendung Land HEGISS 2“.

 

3.    Die Mittelbereitstellung für die baulichen Folgemaßnahmen des Wettbewerbs erfolgt über das Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203. Hierfür werden auf Basis der üblichen Vorgaben jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet. Erstes Teilprojekt wird die Schaffung des öffentlichen Freiraums auf dem Grundstücks Bismarckstraße 118 sein.

 

4.    Auf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Bismarckstraße 118 wird zudem zusammen mit der GBO der Bau eines Wohnhauses für gemeinschaftliches Wohnen vorbereitet. Der Magistrat wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) zu schließen, die u. a. auch den Grundstücksübergang regelt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit den Stadtverordnetenbeschlüssen Nr. 2016-21/DS-I(A)0033/1 und Nr. 2016-21/DS-I(A)0033 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept für das HEGISS Programmgebiet südliche Innenstadt / Senefelderquartier beschlossen. Darin wird die Maßnahme A.19 als zentrales Projekt für die Verbesserung der Verbindung zwischen den Stadtgebieten südlich und nördlich der Bahn dargestellt. Neben einer darin beschriebenen Umgestaltung der Fußgängerunterführung zur Senefelderstraße umfasst die Maßnahme vor allem die Neuordnung des nördlichen Eingangsbereichs. Dabei geht es im Wesentlichen darum, eine neue Freifläche zur Aufweitung des Eingangs in die Unterführung zu schaffen und angrenzend an die Brandwand des Hauses Bismarckstraße 112 ein neues Wohngebäude zu errichten. Im hinteren Teil des Grundstücks, direkt am Bahndamm, liegt ein historisches Stellwerk, für das neue Nutzungen gefunden werden sollen. Das entsprechende Grundstück Bismarckstraße 118, inklusive Stellwerk, hat die Stadt Offenbach Ende 2018 von der Deutschen Bahn erworben (Stadtverordnetenbeschluss Nr. 2016-21/DS-I(A)0473).

 

Zu 1.

Auf dem Grundstück Bismarckstraße 118 sollen nach Rückbau der Bestandsgebäude eine Fläche für ein Wohnhaus sowie eine öffentliche Freifläche entstehen. Ausgehend von der Aufgabe, diese Flächen im Einklang miteinander zu gestalten, wurde die Idee entwickelt, den Bereich der planerischen Betrachtung etwas zu weiten.

 

Nördlich angrenzend an das Grundstück Bismarckstraße 118 befinden sich die an dieser Stelle dreispurige Bismarckstraße und daran angrenzend zwei kleine Grünflächen sowie ein ehemaliger Hochbunker. Das gesamte Umfeld ist in einem nicht zufriedenstellenden Zustand sowohl hinsichtlich der Gestaltung der Flächen als auch hinsichtlich ihrer Nutzung.

 

In diesem Bereich befand sich historisch belegt ein jüdischer Friedhof, an den bislang nur ein kleines Schild erinnert.

 

Das Wettbewerbsgebiet soll zudem den östlichen Teil des Busbahnhofs einbeziehen. Nach heutigem Kenntnisstand könnte der Bedarf an Verkehrsfläche hier langfristig geringer ausfallen, sodass voraussichtlich Flächen frei werden. Entsprechend wurden hier bereits im Masterplan sowie im Integrierten Entwicklungskonzept für das Städtebauförderprogramm HEGISS teilweise neue Nutzungen vorgesehen.

 

Um für den Bereich, der heute aus verschiedenen kleineren Inseln von Freiräumen besteht, eine einheitliche Gestaltungsidee zu entwickeln, soll ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb ausgeschrieben werden. Dieser gliedert sich in einen Realisierungsteil, d. h. einen Bereich, der zeitnah in die Umsetzung gehen soll, für die Freiflächen des Grundstücks Bismarckstraße 118 sowie die direkt angrenzende Wegefläche zur Bahnunterführung. Die übrigen Bereiche bilden den sogenannten „Ideenteil“, der zunächst nur Ideen für die Neugestaltung liefern soll. Die Umsetzungsmöglichkeiten sollen dann im Anschluss weiter geprüft werden. Hier bestehen z. B. im Hinblick auf den Busbahnhof noch weitere Abhängigkeiten. Der freiraumplanerische Anteil des Wettbewerbs umfasst die Gestaltung der Grünflächen und Wege. Der städtebauliche Anteil bezieht sich darauf, dass zwei mögliche Baufelder im Wettbewerbsgebiet hinsichtlich ihrer Größe, Erschließung und Lage definiert werden sollen (siehe Anlage 1).

Das Ziel ist, ein möglichst harmonisches Verhältnis zwischen (privater) Bebauung und (öffentlichen) Freiflächen zu schaffen.

 

Im Rahmen dieses Prozesses sollen Bürgerinnen und Bürger mit einbezogen werden. Es ist vorgesehen, dass vor der Auslobung des Wettbewerbs erste Mitsprachemöglichkeiten angeboten werden. Die Wettbewerbsergebnisse sollen dann in einer Ausstellung präsentiert werden. Diese liefert zugleich den Rahmen, um mit der interessierten Öffentlichkeit die Wettbewerbsergebnisse sowie die weiteren Schritte ihrer Realisierung zu diskutieren.

 

Zu 3.

Aus dem Wettbewerb wird in jedem Fall ein zu realisierendes Teilprojekt hervorgehen - die Fläche auf dem Grundstück Bismarckstraße 118 und die angrenzende Wegefläche. Die bauliche Umsetzung dieser Maßnahme ist - zur Sicherung der optimalen Nutzung befristeter Fördermittel des Programms „Soziale Stadt“ (neu: „Sozialer Zusammenhalt“) - im Jahr 2022 vorgesehen.

Die Umgestaltung der übrigen Bereiche wird nach Abschluss des Wettbewerbs geprüft und sukzessive in Projektbeschlüsse überführt.

 

Zu 4.

Bereits im Integrierten Entwicklungskonzept wurde die Idee formuliert, an dieser Stelle ein Haus für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu errichten. Im Stadtverordnetenbeschluss zum Erwerb des Grundstücks von der Deutschen Bahn wurde diese Absicht erneuert. Nach Abschluss des Grunderwerbs wurde der Austausch mit der GBO angestoßen. Dort hat eine interne Prüfung des Projekts stattgefunden und die Bereitschaft zur gemeinsamen Umsetzung wurde formuliert. Es wird angestrebt, im Frühjahr 2021 eine Kooperationsvereinbarung mit der GBO zu schließen, die das weitere Vorgehen regeln soll. In diesem Zusammenhang wird die GBO das Konzept für das gemeinschaftliche Wohnen konkretisieren und gemeinsam mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60) eine öffentliche Ausschreibung zur Findung einer Nutzergruppe vorbereiten. Als Vorbild für die Organisation dient das Mehrgenerationenhaus in der Weikertsblochstraße.

 

Das historische Stellwerk könnte bei dem Wohnbauvorhaben konzeptionell als Gemeinschaftsfläche mit einbezogen werden: Dies hängt wesentlich vom Interesse der zu findenden Bewohnergruppe ab. Ggf. kann es aber auch separat mit einer teilöffentlichen Nutzung entwickelt werden.

 

Die Stellungnahme des Amts für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) liegt vor. Von Seiten Amt 33 bestehen gegen die Maßnahme keine Bedenken.

Anlage 1        Übersichtsplan

Anlage 2        Vorhabenbeschreibung

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.