Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0938Ausgegeben am 10.02.2021

Eing. Dat. 10.02.2021

 

 

 

 

 

Vergabeverfahren Gaskonzession der Stadt Offenbach am Main

hier: geänderter 1. Verfahrensbrief (2.Änderung) samt Anlage (Kriterienkatalog)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-061 (Dez. X, Amt 20) vom 10.02.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

 

Der anliegende geänderte 1. Verfahrensbrief (2. Änderung) samt Anlage zum Auswahlverfahren (Anlage 1) für den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Im Gebiet der Stadt Offenbach am Main endete zum 31. Dezember 2019 der Gaskonzessionsvertrag mit der Gasversorgung Offenbach GmbH, seit dem 01. Januar 2020 wird der Gasnetzbetrieb auf der Grundlage einer Interimsvereinbarung durchgeführt. Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, die Konzession für 20 Jahre neu zu vergeben.

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 2016-21/DS-I(A)0498 am
01. November 2018 wurde der 1. Verfahrensbrief samt Anlage zum Auswahlverfahren einstimmig beschlossen. Durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren eines Interessenten gegen die Stadt Offenbach am Main wurde das Vergabeverfahren zur Gaskonzession mit Schreiben vom 28. Februar 2019 ausgesetzt und formal am 19. August 2019 wieder aufgenommen. Durch Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 29. Mai 2019 wurde der Verfügungsantrag des Interessenten überwiegend zurückgewiesen und die Stadt Offenbach am Main zur Herausgabe weiterer Gasnetzdaten verpflichtet. Diese wurden durch die Altkonzessionärin entsprechend zur Verfügung gestellt und an die Interessenten weitergegeben. Im Zusammenhang mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren und der Bewertung der in dem zugrunde liegenden Rügeverfahren vorgebrachten Einwendungen eines Interessenten wurde darüber hinaus der 1. Verfahrensbrief aufgrund aktueller Rechtsprechung nochmals überarbeitet und einzelne Kriterien entsprechend angepasst.

 

Dieser geänderte 1. Verfahrensbrief (1. Änderung) wurde am 19. September 2019 von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss 2016-21/DS-I(A)0670 einstimmig beschlossen und im Anschluss an die Interessenten verschickt. Das Vergabeverfahren zur Gaskonzession wurde erneut mit Schreiben vom
10. Dezember 2019 aufgrund eines einstweiligen Verfügungsverfahrens eines Interessenten gegen die Stadt Offenbach am Main ausgesetzt. Das Landgericht Wiesbaden wies mit Urteil vom 04. März 2020 zehn der insgesamt elf Verfahrensrügen des Interessenten zurück. Einzig das Unterkriterium
„4.1 Beratung des Netzkunden“ und die darin gewählte Formulierung „ortsnah zum Bürgerbüro“ wertete das Gericht als diskriminierend, weil der Altkonzessionär eine Beratungsstelle im Bürgerbüro unterhält und somit einen Vorteil gegenüber den übrigen Interessenten hat. Der 1. Verfahrensbrief (1. Änderung) wurde daher im Kriterium „4. Verbraucherfreundlichkeit“ nochmals angepasst. Das Unterkriterium
„4.1 Beratung des Netzkunden“ wurde vollständig gestrichen und der Gewichtungsfaktor in Höhe von 2,00 %-Punkten zugunsten der Unterkriterien
„4.3 Dauer der Netzanschlussbereitstellung“ und „4.4 Baustellenkoordinationen mit anderen Versorgungssparten“ umverteilt. Das Kriterium
„4. Verbraucherfreundlichkeit“ wird somit weiterhin mit insgesamt 8,00 %-Punkten gewichtet.

 

Im Anschluss an das einstweilige Verfügungsverfahren beim Landgericht Wiesbaden wurde seitens des Interessenten Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt. Die Stadt Offenbach am Main legte Anschlussberufung ein. Mit Urteil vom 15. September 2020 wurde das Urteil des Landgerichts Wiesbaden durch das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. Das Unterkriterium „4.1 Beratung des Netzkunden“ und die darin gewählte Formulierung „ortsnah zum Bürgerbüro“ ist diskriminierend und wie oben bereits dargelegt im Verfahrensbrief anzupassen.

 

Neben der vorgenannten Anpassung des Verfahrensbriefes aufgrund der Urteile des Landgerichts Wiesbaden und des Oberlandesgerichts Frankfurt wurden im Verfahrensbrief einige Hinweise aufgenommen, die den Interessenten mit separatem Schreiben vom 14. November 2019 bereits übermittelt wurden. Die Aufnahme der Hinweise in den Verfahrensbrief dient der besseren Lesbarkeit und stellt die Anforderungen der Stadt Offenbach am Main an die Bewerber transparenter dar.

 

Um die Änderungen nachvollziehbar zu machen, wird neben dem geänderten
1. Verfahrensbrief (2. Änderung) samt Anlage zum Auswahlverfahren (Anlage 1) auch eine Version im Änderungsmodus des geänderten 1. Verfahrensbriefes
(2. Änderung) im Vergleich zur Version des geänderten 1. Verfahrensbriefes
(1. Änderung) vom 19. September 2019 (Beschlussfassung 2016-21/DS-I(A)0670) vorgelegt.

 

Der anliegende geänderte 1. Verfahrensbrief (2. Änderung) wird nun an die Interessenten verschickt und die Interessenten werden infolgedessen aufgefordert, ein indikatives Angebot abzugeben. Um eine spätere Auswahl des Konzessionsvertragspartners für Gas zu ermöglichen, bedarf es eines entsprechenden Kriterienkataloges für das Vergabeverfahren der Gaskonzession der Stadt Offenbach am Main. Dieser Kriterienkatalog wird zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Interessenten übermittelt.

 

Es ist vorgesehen, zunächst die Abgabe von indikativen Angeboten abzuwarten. Die Stadt Offenbach am Main wird über diese indikativen Angebote mit den Bietern verhandeln und anschließend zu finalen Angeboten auffordern. Voraussichtlich im September / Oktober 2021 sollen die finalen Angebote mit einer Beschlussvorlage zur Auswahlentscheidung im Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen und in der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt werden. Die Entscheidung über die Konzessionsvergabe wird den Bietern sodann vorab mit Gründen mitgeteilt. Ein Vertragsabschluss ist – sofern keine weiteren Rügen eingehen – für November / Dezember 2021 geplant.

Anlage:

-     Geänderter 1. Verfahrensbrief (2. Änderung) samt Anlage (Anlage 1)

-     Geänderter 1. Verfahrensbrief (2. Änderung) samt Anlage im Änderungsmodus im Vergleich zur Version des geänderten 1. Verfahrensbriefes (1.Änderung) vom 19. September 2019 (Anlage 2)

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.