Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

 

TOP 12
Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe (SOH)
Hier: Anpassung Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnung der Beteiligungen an Mustersatzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-009 (Dez. I und II, Amt 20, SOH) vom 13.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0915

Ergänzungsantrag SPD vom 10.02.2021, 2016-21/DS-I(A)0915/1

 

 

Herr Stv. Rupp (FW) verlässt bei Aufruf des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

 

 

2016-21/DS-I(A)0915

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Änderung und Neufassung der Gesellschaftsverträge folgender Gesellschaften der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe wird zugestimmt:

 

·           SOH Stadtwerke Offenbach Holding GmbH

·           NiO Nahverkehr in Offenbach GmbH

·           OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH

·           MMO Main Mobil Offenbach GmbH

·           ESO Stadtservice GmbH

·           ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH

·           ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach

·           Stadthalle Offenbach Veranstaltungs GmbH

·           Capitol Theater GmbH Offenbach

·           SFO Sport und Freizeit GmbH Offenbach

·           SBB Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach

 

2.     Der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes der SBB Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach entsprechend des ausliegenden Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Planung, Organisation, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen aller Art insbesondere und vornehmlich für die Stadt Offenbach am Main und die Gesellschaften des Stadtkonzerns Offenbach wird zugestimmt.

 

3.     Der geänderten Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der direkten und der indirekten Beteiligungen der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH („Geschäftsordnung Konzerntochter-GmbH“) wird zugestimmt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0915/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

4. Der Magistrat wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag der GBO, Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H. Offenbach a.M. entsprechend der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Mustersatzung (Beschluss 2011-16/DS-I(A)0648), einschließlich einer Regelung die zur Wahl von Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat führt, zu aktualisieren. Die Anpassung der betreffenden Regelungen hat vor den nächsten Neuwahlen des Aufsichtsrats zu erfolgen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0915

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

  1. Der Änderung und Neufassung der Gesellschaftsverträge folgender Gesellschaften der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe wird zugestimmt:

 

·            SOH Stadtwerke Offenbach Holding GmbH

·            NiO Nahverkehr in Offenbach GmbH

·            OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH

·            MMO Main Mobil Offenbach GmbH

·            ESO Stadtservice GmbH

·            ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH

·            ESO Servicegesellschaft mbH Offenbach

·            Stadthalle Offenbach Veranstaltungs GmbH

·            Capitol Theater GmbH Offenbach

·            SFO Sport und Freizeit GmbH Offenbach

·            SBB Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach

 

2.      Der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes der SBB Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach entsprechend des ausliegenden Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Planung, Organisation, Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen aller Art insbesondere und vornehmlich für die Stadt Offenbach am Main und die Gesellschaften des Stadtkonzerns Offenbach wird zugestimmt.

 

3.      Der geänderten Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der direkten und der indirekten Beteiligungen der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH („Geschäftsordnung Konzerntochter-GmbH“) wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung