Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

 

TOP 18
Konjunktur- & Hilfspaket Offenbach
hier: ergänzende Beschlussfassung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-018 (Dez. I, Amt 13 / OSG) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0921

Ergänzungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2021-065 (Dez. I, II, III, IV) vom 10.02.2021,

2016-21/DS-I(A)0921/1

Änderungsantrag Die LINKE. vom 10.02.2021, 2016-21/DS-I(A)0921/2

Ergänzungsantrag CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW vom 11.02.2021,

2016-21/DS-I(A)0921/3

 

 

2016-21/DS-I(A)0921/3, 2016-21/DS-I(A)0921/1, 2016-21/DS-I(A)0921

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

1.            In Abänderungen des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0872 vom 28.10.2020 wird die SBB GmbH beauftragt, im Zuge der Phase 2 die Frühjahrstombola durchzuführen und umzusetzen. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 800T€ verbleiben in der Budgetverantwortung bei Amt 13.

 

2.            Die für den Betrieb einer Eisbahn bei Amt 13 vorgesehenen Mittel werden der Gutscheinaktion zugeschlagen, so dass im Rahmen der Aktion insgesamt 1.283.000 € zur Verfügung stehen.

 

3.            Weitere eingeplante Gelder, die nicht verausgabt werden können, sollen in einen einzurichtenden Hilfsfonds für Offenbacher Künstler*innen, die seit Beginn der Pandemie aufgrund fehlender Auftrittsmöglichkeiten (wie z.B. Musiker*innen und Schauspiel*innen) auf ihre üblichen Einnahmen verzichten mussten, fließen.

 

Subventionierte Taxifahrten als Corona-Hilfe für Seniorinnen und Senioren sowie Taxiunternehmen

 

  1. In Abänderungen des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0872

vom 28.10.2020 werden die für den Weihnachtsmarkt 2020 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 89.617,20 Euro für die Subventionierung von Taxifahrten für Seniorinnen und Senioren verwendet.

 

  1. Subventioniert werden Taxifahrten für in Offenbach lebende Seniorinnen und Senioren ab einem Alter von 75 Jahren innerhalb des Offenbacher Stadtgebiets zum Zwecke des Einkaufs oder eines Arztbesuches.

 

  1. Der Fahrpreis, den die teilnehmenden Seniorinnen und Senioren selbst tragen müssen, beläuft sich auf pauschal 2,65 Euro pro Fahrt innerhalb des Stadtgebietes. Die darüber liegenden, tatsächlich angefallenen Kosten innerhalb des Stadtgebiets werden den Offenbacher Taxizentralen nach Abrechnung durch die Stadt erstattet. Die Aktion ist auf insgesamt maximal 1.000 Fahrten bis einschließlich 30.06.2021 begrenzt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0921/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Vorlage wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

3. Weitere eingeplante Gelder, die nicht verausgabt werden können, sollen in einen einzurichtenden Hilfsfonds für Offenbacher Künstler*innen, die seit Beginn der Pandemie aufgrund fehlender Auftrittsmöglichkeiten (wie z.B. Musiker*innen und Schauspiel*innen) auf ihre üblichen Einnahmen verzichten mussten, fließen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0921/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Punkt 2 des Antrags wird wie folgt geändert:

 

2. Die für den Betrieb einer Eisbahn bei Amt 13 vorgesehenen Mittel werden für die Einrichtung und den Betrieb einer städtischen Musik- und Videoplattform auf www.offenbach.de verwendet. Die Plattform soll allen Offenbacher Künstler*innen zur Veröffentlichung ihrer Werke zur Verfügung stehen. Die Künstler*innen erhalten von der Stadt eine direkte Vergütung für die Ausstellung ihrer Kunstwerke.

 

 

2016-21/DS-I(A)0921/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Subventionierte Taxifahrten als Corona-Hilfe für Seniorinnen und Senioren sowie Taxiunternehmen

 

 

1.    In Abänderungen des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0872

vom 28.10.2020 werden die für den Weihnachtsmarkt 2020 nicht verausgabten Mittel in Höhe von 89.617,20 Euro für die Subventionierung von Taxifahrten für Seniorinnen und Senioren verwendet.

 

2.    Subventioniert werden Taxifahrten für in Offenbach lebende Seniorinnen und Senioren ab einem Alter von 75 Jahren innerhalb des Offenbacher Stadtgebiets zum Zwecke des Einkaufs oder eines Arztbesuches.

 

3.    Der Fahrpreis, den die teilnehmenden Seniorinnen und Senioren selbst tragen müssen, beläuft sich auf pauschal 2,65 Euro pro Fahrt innerhalb des Stadtgebietes. Die darüber liegenden, tatsächlich angefallenen Kosten innerhalb des Stadtgebiets werden den Offenbacher Taxizentralen nach Abrechnung durch die Stadt erstattet. Die Aktion ist auf insgesamt maximal 1.000 Fahrten bis einschließlich 30.06.2021 begrenzt.

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0921

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

1.            In Abänderungen des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0872 vom 28.10.2020 wird die SBB GmbH beauftragt, im Zuge der Phase 2 die Frühjahrstombola durchzuführen und umzusetzen. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 800T€ verbleiben in der Budgetverantwortung bei Amt 13.

 

2.            Die für den Betrieb einer Eisbahn bei Amt 13 vorgesehenen Mittel werden der Gutscheinaktion zugeschlagen, so dass im Rahmen der Aktion insgesamt 1.283.000 € zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung