Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

TOP 19
Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch die
GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main
hier: Einlage städtischer Grundstücke
Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 220            =          1.288 m²
Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 306            =          1.053 m²
Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 396            =          792 m²
Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 399/1        =          746 m²
Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 460            =          1.269 m²
Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 543            =          1.008 m²
Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 544            =          1.008 m²
Gemarkung Bürgel Flur 14 Nr. 200         =          3.404 m²

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-021 (Dez. I, Amt 80) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0922

Ergänzungsantrag Die LINKE. vom 10.02.2021, 2016-21/DS-I(A)0922/1

 

 

Herr Stv. Rupp (FW) verlässt bei Aufruf des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

 

 

2016-21/DS-I(A)0922

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main legt die nachstehend aufgeführten Grundstücke in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main ein. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.


Der Wert beträgt auf der Basis des jeweiligen Verkehrswertes

a)  für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 220     =   1.288 m²:            966.000 EUR (750 EUR/m²)

b)  für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 306     =    1.053 m²:            789.750 EUR (750 EUR/m²)

c)  für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 396     =        792 m²:            594.000 EUR (750 EUR/m²)

d)  für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 399/1 =        746 m²:            559.500 EUR (750 EUR/m²)

e)  für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 460     =    1.269 m²:            653.535 EUR (515 EUR/m²)

f)   für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 543     =    1.008 m²:            604.800 EUR (600 EUR/m²)

g)  für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 544     =    1.008 m²:            604.800 EUR (600 EUR/m²)

h)  für Gem. Bürgel Flur 14 Nr. 200   =   3.404 m²:        1.565.840 EUR (460 EUR/m²)

gesamt 6.338.225 EUR

 

2.     Die Abwicklung i.H.v. 2.500.664,36 EUR (Buchwerte der Grundstücke) erfolgt als Aktivtausch auf den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 unter der Investitionsmaßnahme 1001020500801201 „Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten“ und dem Produktkonto 01010700.1120900020 „Sonstige Anteile“. Die Buchwerte der Grundstücke i.H.v. 2.500.664,36 EUR gehen auf den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 ab und werden der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ auf dem Produktkonto 01010700.1120900020 zugeführt.

 

Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert der Grundstücke i.H.v. 3.837.560,64 EUR wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ über das Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ zugeführt.

3.     Die Erschließungsmaßnahmen für die Baugebiete „Bieber-Nord“ und „Bürgel-Ost“ sind noch nicht abgeschlossen und somit auch noch nicht abgerechnet. Die GBO ist verpflichtet, den jeweiligen Erschließungskostenbeitrag für die eingelegten Grundstücke in den Baugebieten „Bieber-Nord“ und „Bürgel Ost“ auf Anforderung an die Stadt Offenbach am Main zu entrichten.

Die Erschließungskosten für das Grundstück im Baugebiet „An den Eichen“ sind auf Anforderung direkt an den Erschließungsträger OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH zu entrichten.

4.     Für den Fall einer Veräußerung eines der eingelegten Grundstücke wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht für alle zukünftigen Verkaufsfälle eingeräumt.

 

5.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

6.     Hinsichtlich des Grundstücks im Baugebiet An den Eichen wird zum Stadtverordnetenbeschluss vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0587) Ziffer 4 und Ziffer 5 wie folgt klargestellt: das Grundstück Gem. Bürgel Flur 14 Nr. 200 mit einer Fläche von 3.404 m² wird aus dem Vermarktungsumfang der OPG herausgenommen. Der gemäß Realisierungsvertrag in Ansatz gebrachte, reale Grundstückserlös verringert sich dadurch. Für die weitere Erlösbetrachtung wird daher der Einlagewert i. H. v. 460 €/m² fiktiv berücksichtigt.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0922/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

7. Die Einlage städtischer Grundstücke soll der Einhaltung der wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach, insbesondere der Schaffung von 30% gefördertem Wohnraum im Neubau, dienen. Der neu geschaffene Wohnraum soll Menschen mit geringem Einkommen zugutekommen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0922

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen einstimmig wie folgt:

 

1.      Die Stadt Offenbach am Main legt die nachstehend aufgeführten Grundstücke in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main ein. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.


Der Wert beträgt auf der Basis des jeweiligen Verkehrswertes

i)    für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 220               =       1.288 m²:                     966.000 EUR (750 EUR/m²)

j)    für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 306               =        1.053 m²:                     789.750 EUR (750 EUR/m²)

k)   für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 396               =          792 m²:                     594.000 EUR (750 EUR/m²)

l)    für Gem. Bieber Flur 4 Nr. 399/1            =          746 m²:                     559.500 EUR (750 EUR/m²)

m) für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 460               =        1.269 m²:                     653.535 EUR (515 EUR/m²)

n)   für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 543               =        1.008 m²:                     604.800 EUR (600 EUR/m²)

o)   für Gem. Bürgel Flur 4 Nr. 544               =        1.008 m²:                     604.800 EUR (600 EUR/m²)

p)   für Gem. Bürgel Flur 14 Nr. 200             =       3.404 m²:                  1.565.840 EUR (460 EUR/m²)

gesamt 6.338.225 EUR

 

2.      Die Abwicklung i.H.v. 2.500.664,36 EUR (Buchwerte der Grundstücke) erfolgt als Aktivtausch auf den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 unter der Investitionsmaßnahme 1001020500801201 „Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten“ und dem Produktkonto 01010700.1120900020 „Sonstige Anteile“. Die Buchwerte der Grundstücke i.H.v. 2.500.664,36 EUR gehen auf den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 ab und werden der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ auf dem Produktkonto 01010700.1120900020 zugeführt.

 

Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert der Grundstücke i.H.v. 3.837.560,64 EUR wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ über das Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ zugeführt.

3.      Die Erschließungsmaßnahmen für die Baugebiete „Bieber-Nord“ und „Bürgel-Ost“ sind noch nicht abgeschlossen und somit auch noch nicht abgerechnet. Die GBO ist verpflichtet, den jeweiligen Erschließungskostenbeitrag für die eingelegten Grundstücke in den Baugebieten „Bieber-Nord“ und „Bürgel Ost“ auf Anforderung an die Stadt Offenbach am Main zu entrichten.

Die Erschließungskosten für das Grundstück im Baugebiet „An den Eichen“ sind auf Anforderung direkt an den Erschließungsträger OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH zu entrichten.

4.      Für den Fall einer Veräußerung eines der eingelegten Grundstücke wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht für alle zukünftigen Verkaufsfälle eingeräumt.

 

5.      Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

6.      Hinsichtlich des Grundstücks im Baugebiet An den Eichen wird zum Stadtverordnetenbeschluss vom 24.07.2014 (2011-16/DS-I(A)0587) Ziffer 4 und Ziffer 5 wie folgt klargestellt: das Grundstück Gem. Bürgel Flur 14 Nr. 200 mit einer Fläche von 3.404 m² wird aus dem Vermarktungsumfang der OPG herausgenommen. Der gemäß Realisierungsvertrag in Ansatz gebrachte, reale Grundstückserlös verringert sich dadurch. Für die weitere Erlösbetrachtung wird daher der Einlagewert i. H. v. 460 €/m² fiktiv berücksichtigt.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung