Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

 

 

 

TOP 22
Rhein-Main Abfall GmbH (RMA GmbH)
hier: Entgeltsenkung der RMA GmbH mit Wirkung zum 01.04.2021

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-027 (Dez. II, Amt 20) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0925

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Die folgenden Entsorgungsentgelte der RMA werden um 7,82 % gesenkt und wie folgt festgesetzt:

 

·           Das Entsorgungsentgelt für Hausmüll wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entsorgungsentgelt für Gewerbeabfälle hausmüllähnlich, die über die Gebietskörperschaften angedient werden wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entsorgungsentgelt für Sperrmüll wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entgelt für gemischte Bau- und Abbruchabfälle wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entgelt für Straßenkehricht wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Das Entgelt für Kanalreinigung, Sieb- und Rechenrückstände wird von bisher 177,31 Euro je Tonne zzgl. MwSt. auf 163,45 Euro je Tonne zzgl. MwSt. festgesetzt.

·           Sonstige Gewerbeabfälle und Sortierreste, die nicht über die Gebietskörperschaften erfasst und zur Beseitigung angedient werden, rechnet die RMA direkt mit den Anlieferern ab. Der Preis dafür beträgt zukünftig 168,91 € je Tonne zuzüglich MwSt.

 

2.     Die bisherigen Entgeltregelungen für alle deponiefähigen Abfälle bleiben bestehen.

 

3.     Die bisherigen Entgeltregelungen für Kleinanlieferungen bleiben bestehen.

 

4.     Die bisherige Regelung für das Mindestentgelt je Anlieferung bleibt bestehen.

 

Im Einzelnen gelten die in der ausliegenden Liste (Anlage 1) ausgewiesenen Entgelte.

 

5.     Die Entgeltminderung wird auf 3 Euro pro Tonne festgesetzt und auf die Bruttoentgelte summiert (Anlage 1 a).

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung