Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

TOP 25
Renaturierung des Hainbachs südlich der Stadthalle
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-032 (Dez. IV, Amt 33) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0928

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der Renaturierung des Bachverlaufs des Hainbachs zwischen dem Nassen Dreieck (Parkplatz) und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach am Main (AWO) auf einem Abschnitt von etwa 1.600 m wird unter dem Vorbehalt der Förderung zugestimmt.

 

2.    Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 400.000,00 €.

 

3.    Die vom Land Hessen zu erwartende Förderquote liegt voraussichtlich bei 75 %. Die Förderung wird auf Grundlage eines schriftlichen Antrags gewährt, der vor Beginn des Vorhabens zu stellen ist. Im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ wird die Stadt Offenbach dabei in der Ausführung von der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

5.    Die für den städtischen Eigenanteil erforderlichen Mittel i.H.v. 100.000 € werden – vorbehaltlich der Resteübertragung – bei dem Produktkonto 14010100.095200033 - „Tiefbau“ in der Investitionsmaßnahme 1401010900331202 „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ bereitgestellt. Die Maßnahme wird vom Land Hessen gefördert. Die Vereinnahmung der voraussichtlichen Förderung erfolgt über das Produktkonto 14010100.3601000133 „Zuwendung Land Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ in o. g. Maßnahme.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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