Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

 

 

 

TOP 27
Soziale Stadt (HEGISS) - Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier
hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss über die Umsetzung des Projekts A.19 des Integrierten Entwicklungskonzepts - Gestalterische Aufwertung des Bereichs nördlich der Fußgängerunterführung Senefelderstraße als wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Senefelder-Quartier

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-039 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0930

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Durchführung eines freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerbs für das Planungsgebiet „Umfeld Bismarckstraße 118“ zu Kosten von insgesamt rd. 110.000,00 € wird zugestimmt.

 

Ziel des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines attraktiven öffentlichen Raums, der die Flächen auf beiden Seiten der Bismarckstraße zu einem Ganzen verbindet. Dazu gehört auch die städtebauliche und funktionale Fassung dieses Freiraums durch die räumliche Definition und Formulierung qualitativer Anforderungen an seine künftige Randbebauung.

 

2.    Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 110.000,00 € stehen auf dem Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203 im Haushalt 2021 zur Verfügung.

 

Die Refinanzierung erfolgt aus Mitteln des Städtebauförderprogramms HEGISS / neu: Sozialer Zusammenhalt (Bund und Land) mit bis zu 100.000,00 €. Die Vereinnahmung erfolgt über das Produktkonto 09010600.3601005560 „Zuwendung Land HEGISS 2“.

 

3.    Die Mittelbereitstellung für die baulichen Folgemaßnahmen des Wettbewerbs erfolgt über das Produktkonto 09010600.0951004460, „HEGISS 2, Innenstadt südlich der Bahn“, Investitionsnummer 0901060900601203. Hierfür werden auf Basis der üblichen Vorgaben jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet. Erstes Teilprojekt wird die Schaffung des öffentlichen Freiraums auf dem Grundstücks Bismarckstraße 118 sein.




 

4.    Auf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Bismarckstraße 118 wird zudem zusammen mit der GBO der Bau eines Wohnhauses für gemeinschaftliches Wohnen vorbereitet. Der Magistrat wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) zu schließen, die u. a. auch den Grundstücksübergang regelt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung