Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

TOP 29
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650A
„Wohn- und Geschäftshaus Berliner Straße“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-043 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0932

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 4 im Auslageordner wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

 

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan der Vorhabenträger WasE-2 GmbH, WasE-3 GmbH und WasE Parkhaus Berliner Straße GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin WasE-3 GmbH, in der Fassung vom 15.01.2021 (Anlage 2 im Auslageordner) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit den Vorhabenträgern in der Fassung vom 11.01.2021 (Anlage 6 im Auslageordner) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 650A in der Fassung vom 15.01.2021 (Anlage 1) für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach, Flur 2, mit den Flurstücken 887/25, 887/26, 887/27, 887/28, 887/29, 887/30, 887/31, 887/32 und 887/33 tlw., 887/34 tlw., 884/6 tlw. wird umgrenzt im Norden durch die Straßenmitte der Ziegelstraße, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstückes 887/26, im Süden durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 887/22 (Berliner Straße) und im Westen durch eine Parallele zur westlichen Grenze des Flurstückes 887/32 in der Straßenmitte der Schloßstraße. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 15.01.2021 (Anlage 2 im Auslageordner) als Bestandteil wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 650A gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 1, 3 und 3a BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 650A wird die Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 3 im Auslageordner) gem. § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung vom 15.01.2021 beigefügt.

 

5.    Gemäß § 14 des Durchführungsvertrags entstehen für die öffentlich nutzbare Toilette im Erdgeschoss des östlichen Gebäudeteils im Parkhaus Folgekosten bei der Unterhaltung. Die Vorhabenträger werden der Stadt diese Toilettenanlage zur dauerhaften Nutzung mietfrei überlassen. Die Unterhaltungslast und Instandhaltung sowie die Verkehrssicherung gehen mit der Abnahme dieser Toilette auf die Stadt über. Die Stadt hat die die Betriebskosten der Anlage zu tragen. Mit der Übergabe entsteht ein Änderungsbedarf für den Rahmendienstleistungsvertrag mit der GBM (RDLV). Die geschätzten anfallenden Kosten in Höhe von insgesamt brutto 53.550,00 € p.a. werden auf den folgenden Produktkonten bereitgestellt:

 

01010800.6173000160 „Gebäudereinigung“          41.650,00 €

01010800.6050000060 „Heizung“                              1.190,00 €

01010800.60500000160 „Energie, Wasser“              1.190,00 €

01010800.6161000160 „Unterhaltung“                      9.520,00 €

gesamt:                                                                           53.550,00 €

 

Die Veranschlagung erfolgt voraussichtlich erstmals ab der Haushaltplanung 2022.

 

6.    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben des Amtes Kämmerei, Kasse und Steuern und der Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls

 

Bebauungsplan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen) (Anlage 1),
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2),
Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 3),
die Kopien der Stellungnahmen (Anlage 7)
Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung (Anlage 4),
die Liste der Gutachten (Anlage 5),
die in der Gutachtenliste aufgeführten Gutachten (Anlage 8)

Nichtöffentlich:
Durchführungsvertrag inklusive seiner Anlagen 1 – 8 (Anlage 6)

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung