Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

 

 

 

TOP 30
GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main (GBO)
Neubau Fröbelschule
hier: Grundstückseinlage

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-044 (Dez. II, Amt 20 / GBO) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0933

 

 

Herr Stv. Rupp (FW) verlässt bei Aufruf des Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.      Punkt 4 des Stadtverordnetenbeschlusses vom 01.10.2020 DS-I(A)0838, Magistratsvorlage Nr. 2020-391 wird wie folgt neugefasst:

Die im Projektvertrag vorgesehene Endschaftsregelung, wodurch eine Rückübertragung des Grundstücks sowie des darauf errichteten Schulneubaus auf die Stadt Offenbach gesichert werden soll, wird auf den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund seitens der Stadt Offenbach beschränkt.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, den vorgenannten Punkt umzusetzen und den Projektvertrag zwischen Stadt Offenbach und der GBO entsprechend anzupassen. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Änderung zeitnah in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung