Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

 

 

 

TOP 32
Digitale Lernräume für Schüler*innen schaffen
Antrag SPD vom 28.01.2021, 2016-21/DS-I(A)0935

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 11.02.2021,

2016-21/DS-I(A)0935/1

 

 

2016-21/DS-I(A)0935/1

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird aufgefordert - in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und Offenbacher Schulen - benachteiligten Schüler*innen digitale Lernräume möglichst in den Schulen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen sie besser und regelmäßiger am Distanzunterricht in Coronazeiten teilnehmen können.

 

In den mit digitalen Endgeräten, W-Lan und einem Druckerzugang ausgestatteten Lernräumen sollten den Schüler*innen zudem Ansprechpartner für technische und pädagogische Fragen zur Verfügung stehen.

 

2. Hierbei soll bei Bedarf je nach personeller und räumlicher Situation der Schulen auch die Einbeziehung weiterer Kooperationspartner nach dem Vorbild des Gießener Modells der „Digitalen Lernräume“ ermöglicht werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0935/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird aufgefordert - in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt und Offenbacher Schulen - benachteiligten Schüler*innen digitale Lernräume möglichst in den Schulen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen sie besser und regelmäßiger am Distanzunterricht in Coronazeiten teilnehmen können.

 

In den mit digitalen Endgeräten, W-Lan und einem Druckerzugang ausgestatteten Lernräumen sollten den Schüler*innen zudem Ansprechpartner für technische und pädagogische Fragen zur Verfügung stehen.

 

2. Hierbei soll bei Bedarf je nach personeller und räumlicher Situation der Schulen auch die Einbeziehung weiterer Kooperationspartner nach dem Vorbild des Gießener Modells der „Digitalen Lernräume“ ermöglicht werden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0935

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0935/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0935.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird aufgefordert - in Zusammenarbeit mit regionalen Bildungspartnern - Schüler*innen digitale Lernräume zur Verfügung zu stellen, in welchen diese während der Coronapandemie in Ruhe lernen und

Schularbeiten erledigen können.

 

In den mit Computern, W-Lan und einem Drucker ausgestatteten digitalen

Lernräumen sollten den Schüler*innen zudem Ansprechpartner für technische und pädagogische Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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