Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0006Ausgegeben am 02.07.2021

Eing. Dat. 04.03.2021

 

 

 

 

Hundefreilaufflächen in Offenbach anlegen

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0706

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2021-073 (Dez. IV. Amt 60) vom 03.03.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

"Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Orte in Offenbach zu finden, an denen ein eingezäunter Hundewald und/oder Hundewiese errichtet werden kann und hierüber bis Ende Februar 2020 zu berichten.

 

An dem errichteten Hundewald / der errichteten Hundewiese müssen Hundekotbeutel-Spender sowie entsprechende Entsorgungsbehälter installiert werden, welche durch die ESO regelmäßig gepflegt und geleert werden sollen.

 

Um Ruhestörungen zu vermeiden, soll die Nutzung der Hundewälder/Hundewiesen auf den Zeitraum zwischen 07.00 und 22.00 Uhr beschränkt werden.

 

Zu prüfen sind eventuelle Fördermöglichkeiten.

 

Berichtet werden soll, welche Kosten und Folgekosten durch die Errichtung eines Hundewaldes/einer Hundewiese an den gefundenen Standorten entstehen werden."

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Nach Prüfung der städtischen Flächen hinsichtlich ihrer Eignung als Hundeauslaufflächen werden in Abstimmung mit Amt 33 fünf geeignete Flächen vorgeschlagen, die in der Anlage im Einzelnen dargestellt sind.

 

Alle Flächen liegen im Siedlungsrandbereich, die meisten davon sind verpachtet und befinden sich momentan in landwirtschaftlicher Nutzung. Aufgrund der Lage im Außenbereich ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Im Innenstadtbereich wird aufgrund der wenigen dort als wohnungsnahe Erholungsflächen vorhandenen Grünflächen und dem damit verbundenen hohen Nutzungsdruck sowie der zu erwartenden Lärmbelästigung von einer Ausweisung als Hundefreilauffläche abgeraten.

 

Folgende Kriterien wurden der Auswahl zugrunde gelegt:

 

·         Die Flächen sollen dezentral und in Siedlungsnähe liegen, um möglichst fußläufig für die jeweilig angrenzenden Siedlungsbereiche erreichbar zu sein. Autofahrten zu den Auslaufflächen sind zu vermeiden und sollen auch nicht durch zusätzliche Stellplatzangebote gefördert werden. Bei entsprechender Akzeptanz sollte aus diesem Grund langfristig der Ausbau mehrerer im Stadtgebiet verteilter Flächen angestrebt werden.

·         Eine ausreichende Größe wird angestrebt, um die Attraktivität zu steigern und die Akzeptanz der Hundehalter zu erzielen.

·         Konflikte hinsichtlich Naturschutz und Freizeitnutzung sind zu vermeiden.

 

Bei der Herstellung der Hundeauslaufflächen wird von der Anlage einer extensiven Rasenfläche ohne die Anlage von Wegen ausgegangen. Als Ausstattung sind eine Einfriedung aus Stabgitter- oder alternativ Maschendrahtzaun, Höhe 120 cm, zwei Zugänge, zwei Hundekotbeutel-Spender sowie zwei Entsorgungsbehälter vorgesehen. Wenn die Flächen gut angenommen werden, können in einem nächsten Schritt auch Bänke ergänzt werden (Kosten ca. 2.000,00 € / Bank).

 

Fördermöglichkeiten konnten bisher nicht gefunden werden.

 

In der Anlage sind die zu erwartenden Kosten für die Herstellung der potentiellen Flächen aufgeführt. Eventuelle Pachteinbußen werden aufgrund der Geringfügigkeit (0,1 Cent / qm und Jahr) nicht gegengerechnet.

Anlagen:

1 – Prüfung Hundeauslaufflächen

2. – Übersicht potentielle Hundeauslaufflächen

 

Hinweis: Der II(A) Bericht und Anlagen wurden den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.