Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0074Ausgegeben am 19.08.2020

Eing. Dat. 16.07.2020

 

 

Planungsvorgaben der Stadt Offenbach am Main für das Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn

hier:    Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019

2016-21/DS-I(A)0549)

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2020-295 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.07.2020

 

 

die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.01.2019 den Beschluss „Planungsvorgaben der Stadt Offenbach am Main für das Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn“ (2016-21/DS-I(A)0549) gefasst.

Darin wurde der Magistrat nach Nr. 2 ff. beauftragt:

 

1.    Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der DB Netz AG wird die Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat über die Stellungnahme der Stadt zur Planung der DB sowie über den Planfeststellungsbeschluss informiert.

 

2.    Der Magistrat wird außerdem beauftragt, in Ergänzung zu den Planungsvorgaben der DB Netz AG zu kommunizieren, dass die Stadt Offenbach unbedingt begrünte Lärmschutzwände wünscht, sollte ein solches System für die Bundesrepublik Deutschland seitens des Eisenbahn-Bundesamts doch innerhalb des Planungszeitraums zugelassen werden.

 

3.    Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, sollen parallel Möglichkeiten eruiert werden, wie möglicherweise im Rahmen der Maßnahme eine Begrünung so erfolgen kann, dass die Lärmschutzwand an sich nicht begrünt ist, optisch die Wand aber durch eine vorgelagerte Begrünung aufgelockert wird.

 

4.    Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass stadtbildprägende Teile des Bahndamms wie

a)    die Viaduktbögen entlang der Robert-Koch- und Bismarckstraße sowie

b)    die Bahnunterführung Bieberer Straße

als solche erhalten bleiben.

 

5.    Der Magistrat wird beauftragt, alle Verkehrsplanungen von Bund, Land, Deutscher Bahn AG, Rhein-Main Verkehrsverbund (RMV) und möglicher weiterer Planungsträger bezüglich der künftigen Verkehrsströme der Bahnlinie Hanau-Offenbach-Frankfurt Süd aufzulisten und im Detail auf ihre Auswirkungen auf Offenbach am Main zu überprüfen.

 

 

Hierzu könnte beispielsweise die IG Dreieichbahn oder ein Fahrgastverband wie Pro Bahn beauftragt werden. Zudem wäre eine Kooperation mit Hanau und Mühlheim möglich.*

 

6.    Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, welche Aus- und Wechselwirkungen die von der Bahn beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen entlang des Bahndamms sowie die sonstigen Planungen der DB haben werden für:

a)    Erhalt bzw. Aufwertung des Offenbacher Hauptbahnhofs als Systemhalt im Regionalverkehr,

b)    Einrichtung einer „Südtangente“ im Regionalverkehr zwischen (Aschaffenburg -) Hanau - Offenbach - Frankfurt-Süd - Flughafen (bzw. - Langen - Darmstadt),

c)    Einrichtung eines Fernverkehrshalts in Offenbach,

d)    Ost-West-Radschnellweg auf dem Offenbacher Bahndamm,

e)    öffentliche oder private Folgenutzung des Gebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs.

 

* redaktionelle Ergänzung aus dem Beschluss

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Der DB Netz AG wurde am 18.02.2019 der o. g. Stadtverordnetenbeschluss zur Kenntnis gegeben und auf die beschlossenen Ergänzungsanträge hingewiesen.

 

Zu 3:

Eine auf der gesamten Strecke vorgelagerte Begrünung der Lärmschutzwand widerspricht den Planungszielen der Stadtverwaltung (Denkmalschutz, Sichtachsen, Trennwirkung) und den in diesem Beschluss gefassten Maßnahmen in den Bereichen der transparenten Lärmschutzwand. Eine vorgelagerte Begrünung der nicht transparenten Lärmschutzwand ist seitens der DB Netz AG bislang nicht geplant. Sollte sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hier - ggfs. auch nur punktuell - ein geeignetes naturschutzrechtliches Ausgleichspotenzial ergeben, wird die DB eine Begrünung ihrer vorgelagerten Grundstücke möglicherweise in Betracht ziehen. Die Verwaltung wird im Planfeststellungverfahren eine entsprechende Stellungnahme formulieren. Aus platztechnischen Gründen wird die Realisierung einer vorgelagerten Begrünung auf den Flächen (Bahndamm) der Deutschen Bahn in weiten Teilen nicht möglich sein

 

Um eine vorgelagerte Begrünung der Lärmschutzwand zu ermöglichen, muss sich die Fläche neben dem Bahndamm im Eigentum der Stadt Offenbach befinden und dies macht ggfs. ein Flächenerwerb erforderlich, um von der Stadt hinsichtlich ihrer Anpflanzung sowie Unterhaltung zugänglich zu sein. Die Flächen sind hinsichtlich ihrer Breite, Größe sowie der Untergrundverhältnisses für eine Bepflanzung zu prüfen. Dies ist u. a. abhängig davon, ob die Flächen derzeit bereits versiegelt sind. Bei einer versiegelten Fläche ist eine Trassenabfrage erforderlich, um ggfs. vorhandene Leitungen nicht zu beinträchtigen. Wenn es sich um eine vorhanden Grünfläche ausreichender Größe handelt, sind die Standortverhältnisse zu prüfen (Größe, Lage, Substrat) und diese ggfs. durch z. B. Substratwechsel, Tiefenbelüftung u. ä. zu verbessen. Herstellungs- und Folgekosten der Begrünung sind zu ermitteln und zusätzlich bereitzustellen. Auch sind evtl. von der Begrünung auf die Lärmschutzwand ausgehende bauliche Gefährdungen abzuschätzen und ggfs. durch Sicherungsmaßnahmen abzuwenden. Die Lösung der Begrünung durch die Stadt wird von der Verwaltung im Planfeststellungsverfahren daher nachrangig gegenüber der erstgenannten Lösungsvariante - Pflanzmaßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in eigener Verantwortung der DB - weiter verfolgt.

 

Zu 4:

a)    Viaduktbögen

Im Rahmen der Abstimmung zur Lärmsanierung wurde gegenüber der DB Netz AG auf denkmalpflegerische Belange im Bereich der Viaduktbögen hingewiesen.

 

Parallel sind die Eisenbahnüberführungen des Bahndamms in der Offenbacher Innenstadt Gegenstand separater Planfeststellungsverfahren zur sukzessiven Sanierung der Brückenbauwerke einschließlich der Viaduktbögen. Hierin hat die Stadt Offenbach die bahnseits favorisierte Verfüllung der Viaduktbögen abgewendet und in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege die Unterschutzstellung des Bahndamms und seiner Bauwerke als Gesamtdenkmal angestoßen. Zurzeit finden bautechnische Untersuchungen statt, den historischen Stampfbeton durch Injektionsmaßnahmen zu stabilisieren und die Bögen damit zu erhalten. Es ist Ziel des Integierten Entwicklungskonzepts Hegiss „Innenstadt Süd“, die Bögen zu erhalten, teilweise zu öffnen und weiterhin vermietend künftig mit belebender Auswirkung und positiver Ausstrahlung ins Umfeld zu nutzen. Entsprechende Maßnahmen können erst nach Klärung des Sanierungsverfahrens zur Sicherung der Bögen weiterverfolgt werden.

 

b)    Brückenbauwerk Bieberer Straße

Das Brückenbauwerk über die Bieberer Straße kann im Zuge der Brückensanierungen aus technischen Gründen nicht erhalten werden und wird neu gebaut (vgl. Anlage). Das Landesamt für Denkmalpflege hat der Stadt mitgeteilt, dass die Brücke in der Vergangenheit bereits baulich verändert wurde, daher wurden keine Bedenken gegen dem Neubau vorgebracht.

 

Um die massive Trennwirkung einer Lärmschutzwand im Bereich der Bieberer Straße, wie bereits bei dem Brückenbauwerk Wilhelmstraße geschehen, zu mildern, wurde im Grundsatzbeschluss der Stadt zum Lärmsanierungsprogramm pauschal für alle Brückenbauwerke eine zwei Meter hohe Lärmschutzwand mit transparenten Elementen vorgeschlagen. In Vorbereitung des - vom Lärmsanierungsprogramm unabhängigen - Planfeststellungsverfahrens zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Bieberer Straße“ wurde der Stadt von der DB AG die Möglichkeit eröffnet, sich im Rahmen der gesetzlichen Lärmvorsorge bezüglich der Lärmschutzwand neu zu positionieren. Bahnseitig vorgeschlagen wurden Vorsorgemaßnahmen durch drei, vier und fünf Meter hohe Lärmschutzwände. Die neue Brücke soll wiederum als Fachwerkbrücke, allerdings mit höherem Tragwerksaufbau, ausgeführt werden, so dass aus Sicht der Verwaltung hier auch eine drei Meter hohe Lärmschutzwand gestalterisch vertretbar ist und eine deutlich höhere Schutzwirkung auf das umliegende Quartier entfaltet. Die Optionen für eine vier und fünf Meter hohe Lärmschutzwand werden aus städtebaulichen Gründen abgelehnt. Damit wird im Abschnitt der Eisenbahnüberführung „Bieberer Straße“ vom Beschluss der Stadt zum Lärmsanierungsprogramm zugunsten eines verbesserten Lärmschutzes abgewichen. Des Weiteren wurde der DB Netz AG mitgeteilt, dass - wie im Lärmsanierungsprogramm - die Ausführung der Lämschutzwand mit transparenten Elementen erwünscht ist.

 

 

 

Zu 5:

Im Rahmen der Beteiligung der Stadt Offenbach im Planfeststellungsverfahren zur Nordmainischen S-Bahn, Abschnitt 1 und 2, wurden die Auslastungsprognosen für die Haupttrasse Frankfurt – Offenbach – Hanau (3600) mitgeteilt.

 

Prognose / Differenz IST

Schienenpersonen-fernverkehr (SPFV)

Schienenpersonen-nahverkehr (SPNV)

Schienen-güter-verkehr (SGV)

Gesamt

24 h

117 (-20)

150 (+14)

69 (+39)

336 (+33)

6:00 – 22:00

95 (-24)

129 (+15)

25 (+16)

249 (+7)

22:00 – 6:00

22 (+4)

21 (-1)

44 (+23)

87 (+28)

 

 

Zu 6:

a)    Die Lärmsanierung hat hierauf keine Auswirkungen. Siehe auch b) und c).

b)    Von der Lärmsanierung sind keine negativen Auswirkungen auf eine mögliche Südtangente zu erwarten, da die Schallschutzwände außerhalb der Gleistrassen angeordnet werden sollen. Insbesondere der Regionalverkehrstakt lässt große Zeitfenster für eine intensivere Nutzung der vorhandenen Schienentrassen in Offenbach zu. Engstellen befinden sich außerhalb des Stadtgebiets. Die Streckenauslastung wird von der Deutschen Bahn koordiniert und hat bereits zu der Positionierung gegenüber der Stadt geführt, dass zur Vorsorge das Gleis 6 am Offenbacher Hauptbahnhof nicht, wie von der Stadt zugunsten eines Radschnellwegs gewünscht, aufgegeben werden soll.
Die Stadt Offenbach hat die Sinnhaftigkeit einer „Südtangente“ bereits wiederholt gegenüber der Deutschen Bahn, Landespolitik sowie Regionalplanung, RMV u. a. platziert und sieht darin neben einer wichtigen Maßnahme der Mobilitätswende in der Region auch die städtebauliche Chance zur Nutzungsintensivierung des Hauptbahnhofs und zur Aufwertung des Bahnhofsumfelds.

Die der Lärmsanierung zugrunde gelegten Immisonswerte basieren auf den Prognosen für die Verkehrsströme (derzeit bis 2020), eine Berücksichtigung der Südtangente hinsichtlich der davon ausgehenden Emissionen im freiwilligen Lärmsanierungsprogramm ist nicht möglich.

c)    Ein Fernverkehrshalt in Offenbach wurde seitens der Stadt wiederholt angefragt und von der DB verworfen. Insofern steht für die Verwaltung derzeit die Intensivierung der Regionalverkehrshalte am Hauptbahnhof im Vordergrund.

d)    Siehe b).

 

e)    Von den an das Gebäude westlich und östlich anschließenden Lärmschutzwänden sind keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche oder private Folgenutzung des Empfangsgebäudes zu erwarten. Zur Vorbereitung einer Grundsatzentscheidung der Stadt über die künftige Nachnutzung des Gebäudes wird zurzeit eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, deren Ergebnis voraussichtlich Ende 2020 vorliegt.

Anlage:

Plan

 

Die Anlage wurde den Stadtverordneten auch in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.