Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021
TOP 21
Wahl der Kommissionsmitglieder gemäß § 72 HGO für die Wahlperiode der Stadt-verordnetenversammlung vom 01.04.2021 bis 31.03.2026
hier: Von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-194 (Dez. I, Amt 10) vom 23.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0057
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt per Akklamation einstimmig
die mit den Anlagen beigefügten und durch Beschluss ergänzten einheitlichen Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO zur Wahl der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen in die in der Anlage aufgeführten Kommissionen.
Die einheitlichen Wahlvorschläge sowie die Ergänzungen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge:
Vor Aufruf über die Abstimmung der vorgelegten Wahlvorschläge weist Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber darauf hin, dass noch Nachmeldungen für die Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau vorliegen. Diese wurden den Stadtverordneten elektronisch zugestellt, ebenso eine redaktionelle Namensänderung. Er stellt zur Abstimmung, ob der vom Magistrat vorgelegte Wahlvorschlag mit diesen Nachmeldungen ergänzt wird.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig, dass der Wahlvorschlag für die Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau wie folgt ergänzt wird:
Frauengruppe der FDP Frau Monika Rinke und Frau Julia Baier
Frauengruppe der CDU Frau Sigrid Isser und Frau Frieda Crass
Frauengruppe der AfD Frau Christin Thüne
Redaktionelle Namensänderung:
Frauengruppe DIE LINKE. Frau Karen Malsy
2021-26/DS-I(A)0057
Die Stadtverordnetenversammlung wählt per Akklamation einstimmig
die mit den Anlagen beigefügten und durch Beschluss ergänzten einheitlichen Wahlvorschläge gemäß § 55 Abs. 2 HGO zur Wahl der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen in die in der Anlage aufgeführten Kommissionen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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