Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0130Ausgegeben am 11.11.2021
Eing. Dat. 07.10.2021
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-321 (Dez. III, Amt 20) vom 06.10.2021
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. die Haushaltssatzung 2022 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2022 für das Jahr 2022 festgesetzt.
2. das beigefügte Investitionsprogramm 2022 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
3. das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2022 wird beschlossen.
Begründung:
Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.
Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist gemäß § 92a Abs.1 Ziffer 1 u. 2 HGO aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich in der Ergebnis- bzw. Finanzhaushaushaltsplanung nicht erreicht wird. Im HSK sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und die dafür notwendigen Maßnahmen und der angestrebte Zeitraum, in dem der Ausgleich des Haushalts erreicht werden soll, enhalten.
Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlage:
Stv.-Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.