Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0018Ausgegeben am 14.01.2022
Eing. Dat. 02.12.2021
Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul Konvention
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0850/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2021-407 (Dez. I, Amt 18) vom 01.12.2021
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.11.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat möge eine Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Offenbach erstellen. Dazu sollen die Expertinnen und Experten des allgemeinen und spezialisierten Hilfesystems in die Erarbeitung einbezogen werden, nach dem Vorbild des „Darmstädter Modells“.
Hierbei sind zunächst die kommunalen Aufgabenbereiche der Istanbul-Konvention festzustellen. Im nächsten Schritt sind Verbesserungs- und Entwicklungsbedarfe zu identifizieren um bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote zu etablieren.
Daneben sollen Optionen geprüft und vorgestellt werden, wie entsprechend der Istanbul-Konvention Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl bereitgestellt und bei Bedarf finanziert werden können und wie ein besserer Zugang zum Offenbacher Wohnungsmarkt für die Bewohnerinnen des Frauenhauses sichergestellt werden kann.
Die Analyse ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen und soll im Ausschuss für Soziales und Integration vorgestellt werden.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Das Frauenbüro hat in Kooperation mit dem Arbeitskreis gegen häusliche und sexualisierte Gewalt eine Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Offenbach nach dem Darmstädter Modell vorgenommen. So wurden in der vorliegenden Analyse nach dem Darmstädter Modell hauptsächlich Artikel der Istanbul Konvention mit kommunaler Relevanz untersucht.
In einem breit angelegten Beteiligungsprozess diskutierten im Februar bis April 2021 zunächst die Expert*innen des Offenbacher Hilfesystems den Ist-Stand und die aktuellen Bedarfe bezogen auf die kommunal relevanten Konventions-Artikel. Von Mai bis Juli 2021 wurde die Expertise und Perspektive weiterer beratender Akteur*innen aus Offenbach in die Analyse einbezogen.
Ebenso wurden alle Fraktionen angeschrieben und zum Austausch über das Papier im Entwurfsstadium eingeladen.
Die Gleichstellungskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 8. November 2021 der vorgelegten Analyse einstimmig zugestimmt.
Folgende Personen, Institutionen, Ämter u.a. haben an der Bestands- und Bedarfsanalyse mitgewirkt (Dokument S. 8f.):
Expert*innen des Offenbacher Hilfesystems:
• Caritasverband Offenbach e.V.
• Frauen helfen Frauen e.V. (Beratungsstelle sowie Frauen- und Kinderhaus)
• Gerichtshilfe Offenbach
• Hanauer H!lfe e.V.
• Jugendamt Offenbach (Soziale Dienste sowie Koordinierungsstelle Kooperationsprojekte Jugendhilfe/Schule)
• Ordnungsamt Offenbach (Geschäftsstelle Kommunale Prävention)
• Polizeipräsidium Südosthessen (PPSOH) (Kommissariat 12, Häusliche Gewalt/Prävention/Opferschutz, Migrationsbeauftragter, Netzwerk gegen Gewalt)
• pro familia e.V. (Geschäftsführung, Beratung, Frauennotruf)
• Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach am Main, Sonderdezernat Häusliche Gewalt
• Weisser Ring Außenstelle Offenbach Kreis
Im weiteren Beteiligungsprozess haben beraten:
• Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) Offenbach
• Der Paritätische Hessen
• DIE LINKE. Offenbach-Stadt
• Frauenbüro Offenbach, Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (HGlG)
• „HeRoes – Gegen Unterdrückung im Namen der Ehre. Für Gleichberechtigung!“ des DRK Kreisverbands Offenbach e.V.
• Jugendamt Offenbach – Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) – Netzwerk Elternschule Offenbach
• Jugendamt Offenbach - Mädchen-Etage
• Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
• Lernwerkstatt Offenbach e.V.
• Sozialamt – Besondere Dienste, Planung und Entwicklung
• Sozialamt – Besondere Dienste, Planung und Entwicklung – Kommunale Altenplanung
• Sozialamt – Besondere Dienste, Planung und Entwicklung – Sozialplanung
• Sozialamt – Stadtentwicklung und Integration, WIR-Koordination
• Wohnungsnotfallhilfe, Diakonisches Werk für Frankfurt und Offenbach
Zustimmend zur Kenntnis genommen durch:
• Ausländerbeirat
• Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau
Zur Beratung eingeladen wurden zudem:
• Seniorenrat
• Alle Fraktionen mit Sitz in der Stadtverordnetenversammlung
Im Folgenden werden die Ergebnisse zusammengefasst.
Die Analyse macht deutlich, dass die Stadt Offenbach ein ausdifferenziertes Netzwerk zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt aufweist. Die im Netzwerk beteiligten Institutionen verfügen über Konzepte, Strukturen und Fachwissen im Hinblick auf Gewaltprävention und Schutz. Über die Wirksamkeit bestehender Strukturen und Angebote konnte nur begrenzt Aussagen getroffen werden. Zur Herausarbeitung von Lücken im Hilfesystem müsste unter anderem auch die Betroffenenperspektive stärker in den Blick genommen werden.
Des Weiteren werden als Ergebnis der Analyse Empfehlungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene formuliert.
Die Forderungen an das Land Hessen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle auf Landesebene und der Bereitstellung von finanziellen Ressourcen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene sind besonders hervorzuheben, denn die Empfehlungen auf kommunaler Ebene beinhalten zusätzliche Ressourcen für das Offenbacher Hilfesystem (vgl. S. 44), bspw. für die psychosoziale (Prozess-) Begleitung von Betroffenen, Dolmetscher*innen-Leistungen oder die personelle Aufstockung von Halte.Punkt.
Der Bedarf nach einem barrierefreien Frauen- und Kinderhaus mit mindestens zwei zusätzlichen Familienzimmer ergibt sich aus der Istanbul Konvention, wonach 1 Familienzimmer pro 10.000 Einwohner*innen als Schlüssel angesetzt wird.
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Offenbach bedarf es einer Erhebung zur lokalen Erreichung von Zielgruppen, der Evaluation der Passgenauigkeit und Wirksamkeit des lokalen Hilfe- und Unterstützungssystems, der Einbeziehung der Betroffenen-Perspektive, der Priorisierung von Maßnahmen und Handlungsschritten und ggf. der Entwicklung eines Aktionsplans.
Es bedarf zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene daher einer finanziell und personell ausreichend ausgestatteten, lokalen Koordinierungsstelle mit mindestens 0,5 VZÄ.
Die Bestands- und Bedarfsanalyse zur Umsetzung der Istanbul Konvention wird Ihnen im Anhang zur Kenntnis gegeben.
Anlage:
Istanbul-Konvention - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Umsetzung in Offenbach am Main: Ist-Stand und Bedarfe
Hinweis: Bericht und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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