Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0510/2Ausgegeben am 21.06.2023

Eing. Dat. 21.06.2023

 

 

 

 

 

Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber

hier: Satzungsbeschluss

Änderungsantrag CDU vom 20.06.2023

 

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0510 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

-       In Anlage 1 (Satzungsentwurf) wird der § 5 „Gestaltung Fassaden“ durch den Text § 5 „Gestaltung Fassaden“ aus der Anlage 1 der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Gestaltung des Bürgeler Ortskerns ersetzt (Antrag 2021-26/DS-I(A)0347).

 

-       Der in Anlage 2 eingefügte Übersichtsplan wird entfernt.

-       Als Anlage 1b gilt der hier angefügte Übersichtsplan.

 

-       Im Antragstenor wird angefügt:

 

3. Nach Beschluss der Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber durch die Stadtverordnetenversammlung wird diese nebst Anlagen zeitnah auf dem üblichen Weg der Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

 

Begründung:

 

Bereits seit Frühjahr 2022 sind Entwürfe der CDU-Fraktion von Gestaltungssatzungen der historisch geprägten Ortskerne von Bieber, Bürgel und Rumpenheim im PIO veröffentlicht (2021-26/DS-I(A)0246).

Neben der formal richtigen Platzierung des Übersichtsplans als Teil des Satzungstextes ist der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber gegenüber dem o.g. Entwurf stark verkleinert. Gerade die Erweiterung südlich der Aschaffenburger/ Seligenstädter Straße, die auch dort Straßenzüge und das Ortsbild prägt, ist zwar nicht durchgängig der Gründerzeit zuzuordnen, wie es nördlich der genannten Straßenverbindung der Fall ist. Es ist jedoch gerade hier der erste Erweiterungsbereich über den historischen Ortskern hinaus, weshalb sich in diesem, dem Geltungsbereich nun entzogenen Gebiet, eben auch viele Gebäude aus der Zeit zwischen der von Fachwerk geprägten Dorfbauweise und der erst um 1900 so eindeutig gründerzeitlichen Stilistik befinden. Man würde also den gerade so wichtigen Zwischenschritt von mittelalterlich geprägter Struktur zur Gründerzeit komplett auslassen und einen ganz wesentlichen Teil der historischen Entwicklung Biebers.

 

Des Weiteren werden in der textlichen Fassung mehrere Änderungen zur Bürgeler Satzung vorgenommen, die stellenweise nicht nachvollzogen werden können.

Gerade die in §5 geforderte Sichtbarmachung des Fachwerks im alten Ortskern sollte eine Grundlage für die Wiederherstellung eines reichhaltigen und ortskernüblichen Bildes darstellen. Derzeit sind im Geltungsbereich etwa 20 Fachwerkhäuser verputzt als eine, technisch stellenweise schädliche Äußerung eines veränderten Zeitgeschmacks des 20. Jhdts., so dass der Charakter und das Alter dieser Gebäude für den Laien gar nicht, aber sogar für den Sachkundigen nur schwer zu erkennen ist. In der Bürgeler Satzung wird diesem Umstand Rechnung getragen, auch in Bieber sollte, wenngleich dieser Charakter noch etwas stärker über die Zeit in Mitleidenschaft gezogen wurde, ebenfalls dieses Ziel gelten.

 

Die Veröffentlichung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Gestaltung des Bürgeler Ortskerns wurde über Wochen verzögert, was negative Folgen für das Ortsbild und den Erhalt historisch geprägter Bausubstanz hatte. Bei mindestens einem Gebäude wurden lange nach dem Beschluss und eben doch noch vor Veröffentlichung der Satzung wesentliche Fassadenelemente unwiederbringlich zerstört. In Bezug auf den Bieberer Ortskern soll dieser Umstand vermieden werden.

Anlage:

Übersichtsplan

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.