Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2023

 

 

 

 

 

TOP 4
Umbau des Kaiserleikreisels einschließlich Umbau bzw. Neubau der weiterführenden Straßen, hier: Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss
Anlass: Umlegungsplan Strahlenbergerstraße West

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-122 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.05.2023,
2021-26/DS-I(A)0508

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen 1 und 2 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Stadtverordnetenbeschluss 2021-26/DS-I(A)0236 vom 10.03.2022 wird wie folgt angepasst:

 

2.     Der Erhöhung des Projektbudgets von 60.000.000,00 € um 1.700.000,00 € für zu zahlende Entschädigungsleistungen aus dem Umlegungsverfahren „U 100 – Strahlenbergerstraße West“ auf insgesamt 61.700.000,00 € wird zugestimmt.

Die Abwicklung der Entschädigungsleistung wird federführend vom Vermessungsamt begleitet. Die Gesamtkosten werden im Rahmen der Schlussprüfung in Absprache mit dem Revisionsamt später abschließend geprüft.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“, Investitionsnummer 1204010900601301.

 

Haushaltsmittel bis 2020:                       46.470.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                6.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                4.530.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                4.700.000,00 €

Gesamt:                                                     61.700.000,00 €

 

Die voraussichtliche Refinanzierung bei Gesamtkosten in Höhe von

61.700.000,00 € stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenanteil Bund (Bescheid vom 24.10.2019):                    11.208.000,00 €

Land Hessen GVFG (Bescheid vom 21.06.2022):                18.841.000,00 €

Land Hessen GVFG (Prognose Erhöhungsantrag 2023):      6.656.000,00 €

Straßenbeiträge (aktualisiert im Dezember 2019):                  4.520.000,00 €

Übernahme durch Stadt Frankfurt

(unverändert vom 16.07.2015):                                                   8.775.000,00 €

Einnahmen aus Geldausgleichen im Umlegungsverfahren:  1.700.000,00 €

Verbleibender kommunaler Anteil

(Kreditmarktmittel):                                                                      10.000.000,00 €

Gesamt:                                                                                         61.700.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 1.260.910,00 €/p. a. für die investive Maßnahme sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Ergänzungsbeschluss zum Projekt- und Einstufungsbeschluss aus dem Jahr 2015 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.06.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung