Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2023

 

 

 

 

 

TOP 6
Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber
hier: Satzungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-134 (Dez. IV, Ämter 60 und 63) vom 24.05.2023,
2021-26/DS-I(A)0510

Ergänzungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2023-167 (Dez. IV, Ämter 60 und 63) vom 21.06.2023, 2021-26/DS-I(A)0510/1

Änderungsantrag CDU vom 20.06.2023, 2021-26/DS-I(A)0510/2

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0510, 2021-26/DS-I(A)0510/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.

 

Die Anlage 1 der Magistratsvorlage Nr. 2023-134 (2021-26/DS-I(A)0510) wird um die Karte des Geltungsbereichs ergänzt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0510/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0510 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

-       In Anlage 1 (Satzungsentwurf) wird der § 5 „Gestaltung Fassaden“ durch den Text § 5 „Gestaltung Fassaden“ aus der Anlage 1 der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Gestaltung des Bürgeler Ortskerns ersetzt (Antrag 2021-26/DS-I(A)0347).

 

-       Der in Anlage 2 eingefügte Übersichtsplan wird entfernt.

-       Als Anlage 1b gilt der hier angefügte Übersichtsplan.

 

-       Im Antragstenor wird angefügt:

 

3. Nach Beschluss der Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber durch die Stadtverordnetenversammlung wird diese nebst Anlagen zeitnah auf dem üblichen Weg der Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

 

2021-26/DS-I(A)0510/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Anlage 1 der Magistratsvorlage Nr. 2023-134 (2021-26/DS-I(A)0510) wird um die Karte des Geltungsbereichs ergänzt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0510

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

 

1.      Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.

 

2.      Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. *

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über Punkt 2 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.06.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung