Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2023

 

TOP 13
Erneuerung des bestehenden Kunstrasenbelags auf dem Großspielfeld,
Sportanlage Eichwaldweg, Eichwaldweg 27, 63069 Offenbach am Main
hier: Grundsatz-, Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-146 (Dez. I, Amt 52) vom 07.06.2023,
2021-26/DS-I(A)0517

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Auslage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Sanierung des bestehenden Kunstrasenspielfelds auf der Sportanlage Eichwaldweg, Eichwaldweg 27, 63069 Offenbach am Main, auf der Grundlage der vom Sportamt in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die Landschaftsarchitekten, Bittkau – Bartfelder +Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 700.000 € wird zugestimmt.

2.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 700.000 Euro stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2023 auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 („Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“) wie folgt zur Verfügung:
Haushaltsmittel 2022: 440.000 Euro (Rückstellungen)
Haushaltsmittel 2023: 260.000 Euro

3.    Die jährlich anfallenden Folgekosten für das Großspielfeld betragen 10.150 € p.a. und stehen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2023 auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.    Der Höhe der Honorare der beauftragten Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an dem festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Dienstleistungen der Stufen I, II und III wird zugestimmt. Die Vergaben sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung des Invenstitionsbedarfs mit zu beschließen.

5.    Die Umsetzung der Maßnahmen wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

Die nichtöffentliche Auslage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.06.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung