Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023

 

 

 

 

 

TOP 6
Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe für Appartements zur Unterbringung von Wohnsitzlosen im Neubau Gerberstraße 15 - 17
hier: Beschluss über den Einsatz von Mitteln der Fehlbelegungsabgabe

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2023-166 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.06.2023,
2021-26/DS-I(A)0524

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Vergabe eines zinslosen Darlehens aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe (FeBe) zur Förderung von Unterkünften im Neubauprojekt Gerberstraße 15 - 17 (Appartements für Notunterkünfte, zur Seßhaftmachung und Betreutes Wohnen) an die OWF Grundbesitz GmbH wird zugestimmt.

 

2.    Die Darlehenshöhe zur Förderung des Bauvorhabens beläuft sich auf 1.400.000,00 €. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 25 Jahre. Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 10020300.1200000060 „Förderung sozialen Wohnungsbaus Fehlbelegungsabgabe“, Investitionsnummer 1002031000601201.

 

3.    Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage (Förderantrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 24.07.2023

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung